Allgemeine Términos y Condiciones
Vertragsgrundlage für alle Leistungen der Insight IT GmbH – Teil A bis O.
El idioma contractual es el alemán. Esta versión alemana es jurídicamente vinculante.
Aufbau dieser AGB
- Teil A – Allgemeine Bedingungen
- Parte B – Condiciones especiales para la prestación de obras
- Teil C – Besondere Bedingungen für EDV-Dienstleistungen
- Teil D – Besondere Bedingungen für Beratungsleistungen
- Parte E – Condiciones especiales para la compra y el alquiler de software
- Parte F – Condiciones especiales para la cesión de hardware
- Teil G – Besondere Bedingungen für die Miete von Hardware
- Teil H – Besondere Bedingungen für Rechenzentrumsleistungen
- Teil I – Housing-Leistungen
- Teil J – Besondere Bedingungen für Monitoring-Leistungen
- Teil K – Besondere Bedingungen für Hotline-Leistungen
- Teil L – Besondere Bedingungen für Netzwerkservice
- Teil M – Besondere Bedingungen für E-Mail-Services
- Teil N – Besondere Bedingungen für Managed Services
- Teil O – Datenschutz (Auftragsverarbeitung)
Einleitung
Estas Condiciones Generales de Contratación constan de
den allgemeinen Bedingungen, Teil A, Ziffer 1–25
den besonderen Bedingungen für Werkleistungen, Teil B, Ziffer 26–28
den besonderen Bedingungen für EDV-Dienstleistungen, Teil C, Ziffer 29–37
den besonderen Bedingungen für Beratungsleistungen, Teil D, Ziffer 38–47
den besonderen Bedingungen für den Kauf und die Miete von Software, Teil E, Ziffer 48–51
den besonderen Bedingungen für die Überlassung von Hardware, Teil F, Ziffer 52–58
den besonderen Bedingungen für die Miete von Hardware, Teil G, Ziffer 59–69
den besonderen Bedingungen für Rechenzentrumsleistungen, Teil H, Ziffer 70–80
den besonderen Bedingungen für Housing-Leistungen, Teil I, Ziffer 81–85
den besonderen Bedingungen für Monitoring-Leistungen, Teil J, Ziffer 86–87
den besonderen Bedingungen für Hotline-Leistungen, Teil K, Ziffer 88–92
den besonderen Bedingungen für Netzwerkservice, Teil L, Ziffer 93–96
den besonderen Bedingungen für E-Mail-Services, Teil M, Ziffer 97–100
den besonderen Bedingungen für Managed Services, Teil N, Ziffer 101–121
den besonderen Bedingungen für Datenschutz (Auftragsverarbeitung), Teil O, Ziffer 122–133
Todas las partes se denominarán en lo sucesivo colectivamente como «Términos y Condiciones».
Diese AGB gelten für alle Verträge, die Insight IT GmbH mit ihren Kunden schließt.
Teil A – Allgemeine Bedingungen
1. Ámbito de aplicación de los Términos y Condiciones
1. Las disposiciones de esta Parte A serán aplicables, a menos que se establezcan disposiciones distintas en las partes siguientes.
2. Für alle Geschäfte von Insight IT GmbH gelten ausschließlich diese AGB. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Einem formularmäßigen Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Modificación de los Términos y Condiciones
1. Insight IT GmbH ist berechtigt, diese AGB mit Wirksamkeit auch innerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern.
2. Über Änderungen der AGB wird Insight IT GmbH den Kunden mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung hierüber schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Kunde die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, gelten die Änderungen für alle ab Fristablauf erbrachten Leistungen als wirksam vereinbart.
Bei der vorgenannten Mitteilung weist Insight IT GmbH auf die vorgenannte Frist sowie auf die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit hin.
3. Ofertas, formalización de contratos
1. Allgemeine Darstellungen der Leistungen von Insight IT GmbH (z. B. auf den Webseiten oder in Werbebroschüren) sind unverbindlich und stellen kein Angebot zum Vertragsabschluss dar.
2. Alle Angebote von Insight IT GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn im Angebot wird ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben. Ist ein Angebot von Insight IT GmbH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, jedoch ohne die Angabe einer Bindungsfrist, ist Insight IT GmbH an das Angebot für vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
3. Aufträge des Kunden gelten durch Insight IT GmbH nur dann als angenommen, wenn sie von Insight IT GmbH schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden, in jedem Falle jedoch durch den Beginn der Erbringung der beauftragten Leistungen. Ist der Kunde Verbraucher, bedarf es immer einer ausdrücklichen Annahme durch Insight IT GmbH.
4. Insight IT GmbH übernimmt kein Beschaffungsrisiko, wenn Insight IT GmbH einen Bezugsvertrag über die geschuldete Lieferung mit ihrem Lieferanten geschlossen hat, es sei denn, Insight IT GmbH hat die nicht rechtzeitige oder nicht richtige Selbstbelieferung zu vertreten. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung unverzüglich informiert. Eine etwa bereits geleistete Zahlung wird unverzüglich erstattet.
5. Wird neben einem Angebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, erfolgt dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. die Bank. Wird der Antrag des Kunden abgelehnt, ist Insight IT GmbH berechtigt, nicht aber verpflichtet, von dem Angebot zurückzutreten.
6. An Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Konzepten, Planungen und sonstigen Unterlagen behält sich Insight IT GmbH das Eigentums- bzw. Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne ausdrückliche, vorherige und schriftliche Erlaubnis von Insight IT GmbH nicht zugänglich gemacht werden.
4. Die Leistungen von Insight IT GmbH
1. Maßgebliche Grundlage für Inhalt und Umfang der Leistungen ist die Auftragsbestätigung von Insight IT GmbH oder, falls eine solche nicht vorliegt, das Angebot von Insight IT GmbH.
2. Insight IT GmbH behält sich handelsübliche Mengen-, Gewichts- und Qualitätsabweichungen sowie geringfügige technische, konstruktive und gestalterische Änderungen, insbesondere Verbesserungen, auch nach Vertragsabschluss vor, sofern und soweit diese Änderungen den Kunden zumutbar sind.
3. Soweit dem Kunden eine als Leistungs- bzw. Produktbeschreibung bezeichnete Spezifikation von Insight IT GmbH vorliegt, werden dadurch die Eigenschaften bzw. Beschaffenheit der betreffenden Leistung abschließend festgelegt. Die Übernahme einer Garantie ist bei derartigen Leistungsbeschreibungen, Abbildungen, Bezugnahmen auf DIN-Normen usw. nicht anzunehmen.
5. Principios de prestación de servicios
1. Insight IT GmbH erbringt sämtliche Leistungen selbst oder durch Dritte.
2. Für Leistungen, die Insight IT GmbH auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz von Insight IT GmbH erbringt, werden Reisekosten und Spesen berechnet, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.
3. Soweit eine bestimmte Vorgehensweise nicht vereinbart ist, erbringt Insight IT GmbH die Leistungen nach billigem Ermessen und gemäß dem erprobten Stand der Technik.
4. Insight IT GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, die auch getrennt in Rechnung gestellt werden können, sofern und soweit ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.
6. Fechas y plazos de ejecución
Sämtliche von Insight IT GmbH im Angebot und/oder anderweitig genannten Liefer- und Leistungstermine sowie Ausführungsfristen sind unverbindliche Orientierungswerte, sofern Termine und/oder Ausführungsfristen von Insight IT GmbH nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls sich der Versand oder die Abholung aus Gründen verzögert, die Insight IT GmbH nicht zu vertreten hat, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist.
Alle Termine und Ausführungsfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von Insight IT GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Insight IT GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem betreffenden Zulieferer.
Alle Termine und Ausführungsfristen verlängern sich vorbehaltlich aller weiteren Rechte um die Zeit, in der sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet.
7. Leistungsänderungen
Änderungen und Ergänzungen der Leistungen kann der Kunde nach Vertragsschluss jederzeit vorschlagen. Insight IT GmbH veranlasst eine Analyse des Vorschlags. Hierfür kann Insight IT GmbH eine Vergütung nach Zeitaufwand gemäß der vereinbarten Stunden- und Tagessätze, falls solche nicht vereinbart sind zu den jeweils gültigen Sätzen nach der Preisliste von Insight IT GmbH, verlangen.
Voraussetzung für die Umsetzung von nach Vertragsschluss vom Kunden vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen ist jeweils eine entsprechende Einigung der Parteien, schriftlich oder per E-Mail. Soweit in einer solchen Änderungsvereinbarung in Bezug auf Termine und/oder Ausführungsfristen nichts vereinbart ist, hat die Umsetzung einer Änderungsvereinbarung eine dem Änderungs- bzw. Ergänzungsaufwand entsprechende Verschiebung vereinbarter Leistungstermine und eine Verlängerung vereinbarter Ausführungsfristen zur Folge.
8. Entrega y recepción de servicios, envío
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe von Leistungen am Geschäftssitz von Insight IT GmbH.
Der Versand von Hardware und/oder Software sowie Leistungsergebnissen und die Übermittlung von Leistungen an den Kunden erfolgen auf Gefahr des Kunden.
Insight IT GmbH behält sich vor, Lieferungen gegen Transportschaden und Verlust zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, Insight IT GmbH etwaige Schäden und/oder Verluste unverzüglich nach Lieferung zu melden, damit Insight IT GmbH Ansprüche gegenüber dem Transportversicherer wahren kann.
Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme und Prüfung der Leistungen verpflichtet. Es gelten die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 377 HGB. Zeigt sich später ein Mangel, ist der Kunde verpflichtet, den entdeckten Mangel innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung zu rügen, anderenfalls der Kunde alle Rechte wegen dieses Mangels verliert. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
9. Eigentumsvorbehalt
Jede gelieferte Ware bleibt Eigentum von Insight IT GmbH bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits hiermit eine aus der etwaigen Veräußerung entstehende Forderung an Insight IT GmbH ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen Insight IT GmbH gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Insight IT GmbH ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde bereits hiermit seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an Insight IT GmbH ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den Insight IT GmbH dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.
Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist Insight IT GmbH sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von Insight IT GmbH gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von Insight IT GmbH insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen als die Überschreitung vorliegt.
Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit begründet, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, ist Insight IT GmbH vorbehaltlich der ihr sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und ihre Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden sämtliche Ansprüche von Insight IT GmbH aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten hat.
10. Mitwirkungsleistungen des Kunden
Der Kunde unterstützt Insight IT GmbH bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit erforderlich und dem Kunden zumutbar und stellt im Rahmen seiner Mitwirkung sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für Insight IT GmbH kostenfrei erfüllt werden. Insbesondere wird der Kunde, soweit erforderlich und ihm zumutbar,
rechtzeitig alle von Insight IT GmbH zur vertragsgemäßen Leistungserbringung benötigten Unterlagen und Informationen übermitteln,
bei der Leistungserbringung bei dem Kunden vor Ort die für die vertragsgemäße Leistungserbringung notwendige IT-Infrastruktur (z. B. PC-Arbeitsplätze, Drucker, Rechnerzeit, Testdaten) zur Verfügung stellen,
Insight IT GmbH den von Insight IT GmbH Beauftragten innerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder den vereinbarten Leistungserbringungszeiten den Zugang zu den betreffenden Lokationen und Leistungen ermöglichen,
Für einen aktuellen Stand seiner IT Sorge tragen (z. B. aktueller Patch-Stand)
Realizar las copias de seguridad de datos necesarias y
und seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit Insight IT GmbH und deren Beauftragten anhalten.
Weitere Mitwirkungsleistungen des Kunden sind gegebenenfalls in den nachstehenden Abschnitten zu den einzelnen Leistungen von Insight IT GmbH oder im Angebot bezeichnet.
Soweit besondere gesetzliche, behördliche und/oder betriebliche Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind, wird der Kunde Insight IT GmbH diese Bestimmungen rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stellen. Insight IT GmbH wird diese beachten.
Der Kunde wird von ihm festgestellte Fehler und Mängel der Leistungen Insight IT GmbH unverzüglich mitteilen. Dies hat unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung zu erfolgen, anderenfalls der Kunde alle Rechte wegen dieser Fehler und Mängel verliert.
11. Beistellungen des Kunden
Alle zwischen den Parteien vereinbarten oder erforderlichen Beistellungen des Kunden (Software, Daten, Unterlagen, Personal etc.) müssen von diesem jeweils rechtzeitig, für Insight IT GmbH kostenfrei sowie in der zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Form und Qualität erfolgen. Ort der Beistellung ist jeweils der Geschäftssitz von Insight IT GmbH, soweit nicht im Einzelfall anderes vereinbart ist.
El cliente es el único responsable de la provisión de los materiales. En particular, los materiales proporcionados no deben infringir la legislación vigente (incluidos los derechos de autor y otros derechos de terceros).
Soweit Beistellungen des Kunden urheberrechtlich oder durch andere Schutzstatuten wie zum Beispiel das Markengesetz geschützt sind, gewährt der Kunde Insight IT GmbH das zeitlich auf die Dauer der Vertragsdurchführung beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die Beistellungen im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Kunden.
12. Retraso/Incumplimiento de la colaboración o provisión de recursos, consecuencias económicas
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsleistungen und/oder Beistellpflichten nicht nach und wird Insight IT GmbH hierdurch in der Leistungserbringung behindert, kann Insight IT GmbH die geschuldeten Leistungen bis zur vertragsgemäßen Erbringung der Mitwirkungsleistungen und Beistellungen verweigern. Derartige Verzögerungen auf Seiten des Kunden führen zu einer entsprechenden Verschiebung bzw. Verlängerung verbindlich vereinbarter Termine und Ausführungsfristen.
Der Kunde ist Insight IT GmbH zum Ersatz der dieser aufgrund der mangelhaften Mitwirkung oder Beistellung des Kunden entstandenen Schäden verpflichtet.
13. Otras obligaciones y responsabilidades del cliente
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, liegt es in der Verantwortung des Kunden, in seinem Herrschaftsbereich die Voraussetzungen (z. B. Anbindung an das Datennetz, Beschaffung und Betrieb der erforderlichen Hard- und Software, Bereitstellung von Speicherplatz) für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen zu schaffen.
Insight IT GmbH trifft alle zumutbaren Maßnahmen, um Gefahren durch Schadsoftware zu reduzieren. Insight IT GmbH kann jedoch nicht die vollständige Sicherheit ihrer Systeme und Software gewährleisten. Der Kunde ist daher verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich ebenfalls alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um seine Systeme vor Schadsoftware zu schützen.
14. Remuneración y precios
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen nach Zeitaufwand gemäß der im Angebot genannten Stunden- und Tagessätze, im Übrigen gemäß der jeweils geltenden Preisliste von Insight IT GmbH erbracht und berechnet. Im Angebot enthaltene oder anderweitig angegebene Aufwandskalkulationen sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als Festpreis bzw. als verbindliche Obergrenze bezeichnet sind. Insight IT GmbH erfasst die nach Zeitaufwand aufgewendete Stundenzahl und führt entsprechende Aufzeichnungen (Aufwandsnachweise). Der Zeitaufwand ist vom Kunden jederzeit auf Wunsch von Insight IT GmbH, jedenfalls aber mit Abschluss der jeweiligen Leistungserbringung, schriftlich zu bestätigen.
Wird für eine Leistung als Vergütung ein verbindlicher Festpreis vereinbart, so deckt dieser Festpreis allein die im Angebot von Insight IT GmbH in Bezug auf diesen Festpreis auf aufgeführten sonst die unter konkreter Bezugnahme auf den Festpreis ausdrücklich vereinbarten Leistungen ab. Dies gilt entsprechend für die Vereinbarung von wiederkehrenden (z. B. monatlichen) Vergütungen.
En el caso de relaciones contractuales continuas (Software as a Service, alquiler, etc.), la remuneración básica acordada se pagará mensualmente por adelantado. Los componentes de remuneración dependientes del uso se liquidarán y facturarán al final del mes.
Bei Dauerschuldverhältnissen ist Insight IT GmbH berechtigt, eine etwaige Grundpauschale sowie die Grundpreise für die nutzungsabhängigen Vergütungen jährlich anhand des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) des vorangegangenen Jahres anzupassen. Änderungen werden mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt. Übersteigt eine Preisanpassung die Inflationsrate gemäß VPI, hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Insight IT GmbH den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung einer Preisanpassung hinweisen.
A menos que se acuerde lo contrario, los precios son ex works. Los costes de envío, transporte, embalaje, seguro y aduanas se facturarán por separado.
Todos los precios indicados se entienden sin incluir el IVA legal vigente en el momento de la prestación del servicio.
15. Otros costes y gastos
Los gastos de viaje y dietas por desplazamientos profesionales se cobrarán al cliente de la siguiente manera, a menos que se acuerde lo contrario:
Fahrzeiten werden nicht gesondert berechnet; sie sind mit der Anfahrtspauschale und dem Kilometersatz abgegolten.
Los gastos diarios se calcularán según los límites fiscales máximos vigentes.
Los gastos de alojamiento se cobrarán en su totalidad previa presentación de los justificantes de los costes incurridos.
Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Flugzeug etc.) werden unter Nachweis der entstandenen Kosten in voller Höhe berechnet. Für Fahrten mit dem PKW gilt eine Anfahrtspauschale von 50,00 € für die ersten 50 km; ab dem 51. Kilometer wird ein Kilometersatz von 0,70 € je Kilometer berechnet, sofern kein anderer Kilometersatz vereinbart ist.
Als Dienstreisen gelten alle zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen und/oder vom Kunden gewünschten Reisen von Mitarbeitern von Insight IT GmbH.
Se cobrarán tarifas planas de envío para el envío o la devolución postal de materiales, a menos que se acuerde expresamente lo contrario.
Los costes y gastos derivados de servicios no cubiertos por los acuerdos contractuales correrán a cargo del cliente.
Das Gleiche gilt für Kosten und Aufwendungen, die bei Insight IT GmbH aufgrund
unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben,
mangelhafter Mitwirkungsleistungen oder Beistellpflichten des Kunden oder
Mängelrügen des Kunden, die sich als unzutreffend herausstellen (z. B. weil der betreffende Mangel nicht unter die vertraglichen bzw. gesetzlichen Mängelbehebungspflichten von Insight IT GmbH fällt), und/oder aufgrund diesbezüglicher Mängelanalyse- und/oder Mängelbehebungstätigkeiten entstehen.
16. Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, stellt Insight IT GmbH ihre Leistungen wie folgt in Rechnung:
en caso de entrega de hardware o software: con la entrega;
en caso de remuneración según gastos: mensualmente y/o al finalizar la prestación del servicio;
en caso de remuneración recurrente: mensualmente por adelantado o para el mes en curso;
en caso de acordarse un precio fijo vinculante: según el plan de pagos acordado en la oferta o de otro modo; si no se ha acordado un plan de pagos: 40% tras la adjudicación del pedido y 60% tras la aceptación del servicio correspondiente por parte del cliente.
Insight IT GmbH behält sich jedoch vor, Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
Los gastos de viaje se facturan generalmente al cliente en el mes del viaje o en el mes siguiente.
Vereinbarte Preise und Vergütungen werden jeweils mit Zugang der Rechnung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen, soweit nicht in der Rechnung eine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist. Skontoabzüge werden nicht akzeptiert.
Zahlungen gelten an dem Tag und Ort als geleistet, an dem Insight IT GmbH über den Betrag verfügen kann. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zulasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Insight IT GmbH Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszins verlangen; die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
17. Compensación y retención
Der Kunde kann gegen Forderungen von Insight IT GmbH nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
Los derechos de retención del cliente solo están permitidos en la medida en que afecten a reclamaciones basadas en la misma relación contractual.
18. Vigencia de los contratos
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z. B. Rechenzentrumsleistungen oder Housing) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Geltung einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende/Quartalsende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Insight IT GmbH insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seine Zahlungspflichten verletzt.
Cualquier rescisión deberá realizarse por escrito para ser válida.
19. Gewährleistung bei Mängeln an Leistungen
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, übernimmt Insight IT GmbH keine Gewährleistung, dass die Leistungen mit Leistungen oder Produkten Dritter zusammenarbeiten.
Sofern Insight IT GmbH gegenüber dem Kunden zur Mangelbeseitigung verpflichtet ist, hat der Kunde die Mängel jeweils in Form von Mängelmeldungen möglichst präzise zu beschreiben. Insight IT GmbH leistet bei Mängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar nach Wahl von Insight IT GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Insight IT GmbH stehen für jeden Mangel mindestens zwei Versuche der Nacherfüllung zu. Schlägt die von Insight IT GmbH durchgeführte Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Kauf der mangelhaften Ware zurückzutreten. Im Fall der Nachlieferung oder des Rücktritts hat Insight IT GmbH einen Anspruch auf angemessene Nutzungsentschädigung für die bisherige Nutzung der Ware.
Schadensersatz sowie Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen aufgrund eines Mangels leistet Insight IT GmbH nur im Rahmen der nachstehenden Haftungsbestimmungen.
Queda excluida la subsanación de deficiencias por cuenta propia del cliente, especialmente mediante la intervención de terceros.
En la medida en que los servicios acordados estén sujetos al derecho de defectos contractuales de alquiler, este se aplicará de acuerdo con las siguientes disposiciones:
Queda excluido el derecho de rescisión del cliente por denegación del uso según el artículo 543, párrafo 2, frase 1, número 1 del BGB, a menos que se considere que el restablecimiento del uso contractual haya fracasado.
Unbeschadet nachstehender Haftungsvorschrift ist weiter die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, ausgeschlossen.
Ansprüche aus der gesetzlichen Mängelhaftung verjähren, außer in Fällen von Arglist, mit Ablauf von zwölf Monaten nach Ablieferung der Produkte bzw. Abnahme der betreffenden Leistungen. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Sachen für Bauwerke), § 634a BGB (Werkleistungen) und § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt und in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Insight IT GmbH sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Regelungen über die Ablaufhemmung oder den Neubeginn von Fristen bleiben unberührt.
20. Gestión de garantías de terceros
Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für Insight IT GmbH keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes. Insight IT GmbH ist dem Kunden gern behilflich bei der Geltendmachung und Abwicklung von Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller, behält sich aber vor, für den dadurch entstehenden Aufwand eine Vergütung nach der jeweils gültigen Preisliste zu verlangen.
21. Schutzrechte Dritter
.Macht ein Dritter Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte durch die von Insight IT GmbH gelieferten Waren gegenüber dem Kunden geltend und wird die vertragsgemäße Verwendung der Waren durch den Kunden hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, wird Insight IT GmbH nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die Waren so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen dennoch den vereinbarten Spezifikationen entsprechen oder den Kunden von Lizenzgebühren für die Benutzung der Waren gegenüber dem Dritten freistellen.
21.2. Schlägt die vorgenannte Nacherfüllung fehl oder sind diese Maßnahmen für Insight IT GmbH unzumutbar, ist der Kunde unter Anrechnung einer angemessenen Entschädigung für die zwischenzeitliche Nutzung berechtigt, nach seiner Wahl vom Kauf der betroffenen Ware zurückzutreten oder dessen Preis zu mindern.
21.3. Der Kunde hat Insight IT GmbH von Ansprüchen Dritter, wegen Schutzrechtsverletzungen unverzüglich zu benachrichtigen. Er darf die behauptete Verletzung nicht anerkennen und darf jedwede Auseinandersetzung mit dem Dritten über die Schutzrechtsverletzung nur im Einvernehmen mit Insight IT GmbH führen.
21.4. Ansprüche des Kunden aus Schutzrechtsverletzung sind ausgeschlossen, soweit die Verletzung vom Kunden selbst zu vertreten ist, auf speziellen Vorgaben des Kunden beruht, durch eine nach der Produktinformation nicht vorgesehene Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Ware vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von Insight IT GmbH gelieferten Waren eingesetzt wird.
21.5. Die Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Verletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen eine Haftung vorgesehen ist.
22. Responsabilidad y limitación de responsabilidad
In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten enthaltene Angaben von Insight IT GmbH sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften
Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von Insight IT GmbH nach Maßgabe des § 44a TKG begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von Insight IT GmbH nach den folgenden Bestimmungen.
Insight IT GmbH haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Insight IT GmbH ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet Insight IT GmbH unbeschränkt.
Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sogenannte Kardinalpflicht), ist die Haftung von Insight IT GmbH beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses bei Vertragsschluss typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbaren Schaden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
In den Fällen einer Haftung nach Ziffer 22.5 ist die Haftung von Insight IT GmbH im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses weiter der Höhe nach pro Schadensfall auf einen Betrag in Höhe von 300.000 € und insgesamt auf einen Betrag in Höhe von 3.000.000 € für Vermögensschäden begrenzt.
La responsabilidad por daños a la vida, el cuerpo o la salud de las personas, por dolo, así como según la Ley de Responsabilidad por Productos, no se verá afectada por las disposiciones anteriores.
La responsabilidad por pérdida de datos se limita al esfuerzo de restauración basado en copias de seguridad habituales (copia de seguridad diaria por parte del cliente).
23. Höhere Gewalt
Ereignisse, die Insight IT GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben („höhere Gewalt“) insbesondere nicht zu vertretende technische Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Insight IT GmbH, Stromausfälle, nicht Funktionieren von Telefonleitungen oder andere vergleichbare technische Hindernisse und deren Folgen, befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der durch diese Ereignisse erschwerten oder unmöglich werdenden vertraglich übernommenen Leistungspflicht.
24. Confidencialidad; Protección de datos y seguridad de datos
Die Parteien sind zur vertraulichen Behandlung aller Betriebs -und Geschäftsgeheimnisse und der technischen und organisatorischen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangen – nachfolgend zusammenfassend „vertrauliche Informationen“ genannt. Keine vertraulichen Informationen sind solche, die von der Partei, die sie betreffen, allgemein veröffentlicht werden, oder die allgemein zugängliche Erkenntnisse (zum Beispiel Software- oder Kommunikationstechnik) darstellen oder ohne Zutun der anderen Partei öffentlich bekannt werden.
El cliente es el único responsable del cumplimiento de las disposiciones legales en materia de protección de datos que le sean aplicables.
Soweit Insight IT GmbH für den Kunden eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 EU-DSGVO durchführt, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung.
Sofern Insight IT GmbH sich zur Erbringung der sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenden Leistungen Dritter bedient, ist Insight IT GmbH berechtigt, vertrauliche Informationen und Kundendaten gegenüber diesen Dritten offenzulegen, soweit dies für die vertragsgemäße Leistungserbringung zwingend erforderlich ist. Insight IT GmbH wird den/die Dritten auf vertraulichen Umgang mit den vertraulichen Informationen und Kundendaten verpflichten.
Insight IT GmbH ist weiter zur Offenlegung von vertraulichen Informationen oder von Kundendaten berechtigt, soweit sie hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, sowie weiter gegenüber Dritten, die kraft ihres Berufs zur Vertraulichkeit verpflichtet sind
Soweit Insight IT GmbH Datensicherungen durchführt oder durchführen lässt, dienen diese in erster Linie einer Wiederherstellung der Daten und Systeme zum letzten möglichen Wiederherstellungszeit nach einem Notfall (Desaster Recovery). Der Kunde hat keinen Anspruch auf individuelle Wiederherstellung von durch ihn gelöschten Daten.
25. Schlussbestimmungen
Las modificaciones y complementos de la relación contractual deberán realizarse por escrito. Esto también se aplica a la renuncia a este requisito de forma escrita, a menos que las partes hayan tenido en cuenta la modificación de esta cláusula de forma escrita en un acuerdo no escrito.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und/oder sonstiger zwischen den Parteien abgeschlossener Verträge unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, welche die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke gekannt hätten.
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Geschäftssitz von Insight IT GmbH.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz von Insight IT GmbH. Insight IT GmbH ist jedoch berechtigt, stattdessen an dem für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen, oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
Las partes acuerdan que todas las relaciones jurídicas derivadas de esta relación contractual se regirán por la legislación de Alemania, excluyendo la Convención de las Naciones Unidas sobre los Contratos de Compraventa Internacional de Mercaderías (CISG).
Parte B – Condiciones especiales para la prestación de obras
26. Ámbito de aplicación de las siguientes disposiciones
Las disposiciones de esta Parte B se aplican únicamente a las prestaciones de obra. En la medida en que difieran, estas disposiciones prevalecerán sobre las disposiciones de la Parte A de estas Condiciones Generales.
27. Aceptación de los resultados del trabajo
Insight IT GmbH wird dem Kunden die Bereitstellung von werkvertraglichen Arbeitsergebnissen zur Abnahme jeweils schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Der Kunde wird mit der Abnahmeprüfung jeweils unverzüglich beginnen und jedes Arbeitsergebnis innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen ab Bereitstellung des jeweiligen Arbeitsergebnisses, abnehmen, soweit nicht nachfolgend oder sonst wie etwas anderes vereinbart ist.
Insight IT GmbH ist zur Teilnahme an der Abnahmeprüfung berechtigt. Eine Unterstützung des Kunden durch Insight IT GmbH bei der Abnahmeprüfung erfolgt gegen gesonderte Vergütung gemäß den vereinbarten Stundensätzen, ansonsten nach den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste von Insight IT GmbH.
Los defectos insignificantes de los resultados del trabajo no impiden la aceptación.
Fristgerecht innerhalb der Abnahmeprüfung vom Kunden an Insight IT GmbH gemeldete, die Abnahme hindernde Mängel der Arbeitsergebnisse wird Insight IT GmbH innerhalb einer angemessenen Frist beheben.
Die Abnahmeprüfung gilt als erfolgreich, sobald sämtliche fristgerecht gemeldeten und Abnahme hindernden Mängel behoben wurden oder Insight IT GmbH nachgewiesen hat, dass es sich nicht um Mängel im Sinne des § 640 BGB handelt.
Der Kunde bestätigt die erfolgreiche Abnahme schriftlich gegenüber Insight IT GmbH.
Erklärt der Kunde bis zum Ablauf der Abnahmefrist (vgl. Ziffer 27.1) weder schriftlich die Abnahme, noch teilt er bis zum Ablauf der Abnahmefrist berechtigt das Vorhandensein von abnahmehinderlichen Mängeln mit, gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen.
Además, los resultados del trabajo se considerarán aceptados si el cliente los utiliza en producción sin notificar defectos que impidan la aceptación.
Die Abnahme gilt schließlich auch als erfolgt, wenn Insight IT GmbH dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht durchgeführt hat.
Insight IT GmbH kann die Abnahme von Teilergebnissen (zum Beispiel in sich geschlossene Leistungsabschnitte, abgeschlossene Teile des Vertragsgegenstandes oder einzelne Dokumente) verlangen. Die vorstehenden Bestimmungen dieser 25 gelten auch für derartige Abnahmen. Im Fall der Abnahme von Teilergebnissen stehen bei späteren Teilabnahmen auftretende Mängel, die ihre Ursache in den bereits abgenommenen Teilergebnissen haben, der Abnahme der späteren Teilergebnisse nur dann entgegen, wenn der Mangel das Zusammenwirken mit den späteren Teilergebnissen nicht nur unwesentlich behindert bzw. die Funktionalität nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, und dies für den Kunden im Rahmen der vorangegangenen Teilabnahme isoliert nicht erkennbar war.
28. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde an den gemäß den vertraglichen Vereinbarungen für ihn erstellten Arbeitsergebnissen jeweils ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck für die vertraglich vereinbarten Nutzungsarten, und zwar jeweils ausschließlich für interne betriebliche Zwecke.
Soweit es sich bei den Arbeitsergebnissen um Software handelt und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beschränken sich die durch vorstehende Regelung eingeräumten Nutzungsrechte auf den Objektcode der Software, d. h., ein Anspruch des Kunden auf den Quellcode besteht nicht.
Die Nutzungsrechtseinräumung zugunsten des Kunden nach Ziffer 28.1 steht unter der Voraussetzung der vollständigen Zahlung der jeweiligen Vergütung an Insight IT GmbH.
Alle nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumten Nutzung- und Verwertungsrechte an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen bleiben bei der Insight IT GmbH. Insbesondere hat Insight IT GmbH das Recht, alle den Arbeitsergebnissen zugrundeliegenden Erkenntnisse, Konzepte, Verfahrensweisen, Methoden, Know-how, Vorgehensweisen uneingeschränkt zu nutzen, zu verbreiten und zu verwerten.
Teil C – Besondere Bedingungen für EDV-Dienstleistungen
.
29.
Diese Besonderen Bedingungen gelten für die Erbringung von Dienstleistungen durch Insight IT GmbH und gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.
30. Personal von Insight IT GmbH
Insight IT GmbH erbringt Dienstleistungen mit qualifiziertem Personal. Der Kunde wird Wünsche wegen der zu erbringenden Dienstleistung ausschließlich dem von Insight IT GmbH benannten verantwortlichen Ansprechpartner übermitteln und den übrigen von Insight IT GmbH eingesetzten Personen keine Weisungen erteilen. Die von Insight IT GmbH eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen.
31. Mitwirkungspflichten des Kunden
Eine wesentliche Voraussetzung für die Erstellung der vereinbarten Leistungen durch Insight IT GmbH ist die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde hat daher insbesondere
sämtliche Fragen der Mitarbeiter von Insight IT GmbH über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Unternehmens vollständig, zutreffend und kurzfristig zu beantworten, soweit es für die Durchführung dieses Vertrages darauf ankommt. Das gilt auch für Fragen bezüglich der technischen Voraussetzungen und der Rationalisierungs- und Investitionsbereitschaft. Insight IT GmbH wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für die Vertragsdurchführung sein können;
proporcionar también, aunque no sea solicitado, información sobre aquellas circunstancias que puedan ser relevantes para la ejecución del contrato;
gegenüber Insight IT GmbH verantwortliche Mitarbeiter zu benennen, die als Ansprechpartner im Hause des Kunden zur Verfügung stehen und entscheidungsbefugt sind, was die Durchführung dieses Vertrages angeht.
Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflicht und entsteht Insight IT GmbH hierdurch ein zusätzlicher Aufwand, hat der Kunde diesen zusätzlichen Aufwand zu ersetzen. Grundlage der Berechnung dieses Zusatzaufwandes ist der für das Projekt vereinbarte Stundensatz. Ist ein Festpreis vereinbart, gilt der Stundensatz nach der jeweils gültigen Preisliste von Insight IT GmbH zur Berechnung des zusätzlichen Aufwandes als vereinbart.
32. Vergütung
Soweit nichts anderes vereinbart ist werden die Dienstleistungen von Insight IT GmbH nach Aufwand abgerechnet. Es gelten die jeweiligen Stundensätze einschließlich Nebenkosten gemäß Preisliste von Insight IT GmbH. Ein Festpreis wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, wie folgt fällig: 50% Anzahlung bei Auftragserteilung und Restzahlung nach Erbringung der Dienstleistung.
33.
Wird eine Dienstleistung nach Aufwand abgerechnet und hat Insight IT GmbH eine Schätzung des voraussichtlichen Aufwandes abgegeben, ist Insight IT GmbH verpflichtet, dem Kunden unverzüglich Mitteilung zu machen und die Arbeiten vorläufig einzustellen, wenn absehbar ist, dass der geschätzte Aufwand um voraussichtlich mehr als 10% überschritten wird. Der Kunde hat dann das Recht, zu entscheiden, ob er die Arbeiten fortsetzen lässt. Grundlage ist dann eine neue Aufwandschätzung durch Insight IT GmbH. Der Kunde kann aber auch nach seiner Wahl den Auftrag kündigen. Er hat in diesem Fall den erbrachten Aufwand der Insight IT GmbH zu bezahlen und erhält sämtliche Arbeitsergebnisse, die bis dahin von Insight IT GmbH erstellt worden sind. Ferner zahlt der Kunde die Hälfte der noch offenen Differenz aus der anfänglichen Aufwandsschätzung.
34. Nebenkosten
Für Nebenkosten gilt Ziffer 15.
35. Datensicherung des Kunden
Wenn die von Insight IT GmbH übernommenen Aufgaben Arbeiten an oder mit EDV-Geräten des Kunden erforderlich machen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeiten sicherstellen, dass seine Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand auf maschinell lesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung). Ist dies nicht der Fall, ist der Kunde verpflichtet, dem Mitarbeiter von Insight IT GmbH vor Aufnahme der Arbeiten davon Mitteilung zu machen. Insight IT GmbH wird sodann die notwendige Datensicherung aufgrund gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden durchführen. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass es vorkommen kann, dass eine Datensicherungssoftware eine gelungene Datensicherung anzeigt, obwohl eine solche nicht erfolgt ist. Eine sichere Kenntnis, ob eine Datensicherung erfolgreich war bekommt man nur durch eine Rücksicherung der Daten vom Datensicherungsmedium auf ein anderes Medium. Dies wird dem Kunden empfohlen, regelmäßig durchzuführen. Insight IT GmbH ist bereit, eine solche Rücksicherung für den Kunden durchzuführen. Das ist ein Zusatz auf Auftrag, der nach Aufwand abgerechnet wird.
Hinweis: Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass nach einer Rücksicherung durch Insight IT GmbH nur festgestellt werden kann, wie viele Dateien und in welcher Größe zurück gesichert wurden. Ob darin auch die gesicherten Daten vollständig oder teilweise enthalten sind, kann Insight IT GmbH nicht feststellen. Dem Kunden wird daher empfohlen, dies stichprobenhaft zu überprüfen.
36. Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen
Die Insight IT GmbH räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Vertrag.
37. Mängel der Leistung von Insight IT GmbH
37.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat die Insight IT GmbH dies zu vertreten, so ist die Insight IT GmbH verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von der Insight IT GmbH zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Falle hat die Insight IT GmbH Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.
Se mantiene el derecho de rescisión extraordinaria por causa justificada.
37.2 Insight IT GmbH hat Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Erklärung der Kündigung darlegt, dass sie für ihn ohne Interesse sind.
37.3 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Teil D – Besondere Bedingungen für Beratungsleistungen
38.
Diese Besonderen Bedingungen gelten für die Erbringung von EDV-Beratung durch Insight IT GmbH und gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.
39.
Insight IT GmbH erbringt EDV-Beratung ausschließlich als Dienstleistung. Der Kunde bestimmt Aufgabe und Vorgehensweise der EDV- Beratung.
40. Mitarbeitereinsatz
Insight IT GmbH setzt zur Durchführung der in diesem Vertrag festgelegten Dienstleistungen ausschließlich ausreichend qualifizierte Berater ein.
41.
Insight IT GmbH bestimmt allein, wann und wo die Mitarbeiter ihre Leistung erbringen und ist berechtigt, Mitarbeiter nach eigenem Ermessen auszutauschen.
Die Benennung von Mitarbeitern der Insight IT GmbH entspricht dem Kenntnis- und Planungsstand zum Zeitpunkt der Beauftragung. Sollte im Bedarfsfall ein Mitarbeiteraustausch erforderlich werden, wird Insight IT GmbH auf vergleichbare Qualifikation achten. Das eingesetzte Personal unterliegt nicht den Weisungen des Kunden, unabhängig vom Leistungsort.
42. Ansprechpartner
Insight IT GmbH benennt einen Ansprechpartner und der Kunde einen verantwortlichen Projektleiter für die von Insight IT GmbH zu erbringende Dienstleistung. Der Projektleiter des Kunden steht zur Klärung von Fragen zur Verfügung und ist berechtigt, verbindliche Auskünfte zu geben und Entscheidungen zu treffen.
43. Mitwirkungsleistungen des Kunden
Allgemeine Mitwirkungsleistungen
La responsabilidad de la organización y planificación del proyecto, así como de la elaboración de informes del proyecto, recae en el cliente. El director de proyecto del cliente asume la responsabilidad global de la ejecución del proyecto conforme a los aspectos técnicos, los plazos y el presupuesto.
Der Ansprechpartner von Insight IT GmbH wird den Projektleiter des Kunden hierbei unterstützen. Er ist ferner für die Leitung der von Insight IT GmbH eingesetzten Mitarbeiter in fachlicher und disziplinarischer Hinsicht zuständig, unabhängig vom Leistungsort.
Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für den Insight IT GmbH kostenfrei erbracht werden.
Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Leistungserbringung von Insight IT GmbH. Erfüllt der Kunde diese Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen sich daraus ergebende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten.
43.4 Infrastrukturelle Mitwirkungsleistungen
Der Kunde stellt Insight IT GmbH, soweit erforderlich, den Zugang zu seinen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicher. Der Zugang erfolgt über Arbeitsplätze beim Kunden und, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung von Insight IT GmbH.
El cliente pondrá a disposición oficinas adecuadas y con el equipamiento suficiente para la prestación del servicio.
Bezüglich weiterer Mitwirkungsleistungen des Kunden gilt Ziffer 31.
En caso necesario, se deberán acordar prestaciones de colaboración especiales adicionales.
44. Vergütung
HONORAR
Der Beratungstag umfasst durchschnittlich acht Stunden. Er besteht aus 6 Stunden Beratung und zwei Stunden Dokumentation der Beratungsleistung. Beratungstage, die in geringerem oder höherem Umfang erbracht werden, werden anteilig auf Stundenbasis abgerechnet. Auch dafür gilt das vorstehende Verhältnis von 6:2 Stunden. Ein entsprechender Status über durchgeführte Leistungen mit den dafür verbrauchten Beratungsaufwänden wird durch Insight IT GmbH geführt und kann vom Kunden jederzeit eingesehen werden.
Gibt Insight IT GmbH eine Aufwandsschätzung ab, gilt Ziffer 33.
45. Leistungsübergabe
Insight IT GmbH wird etwaige Begleitergebnisse der Leistung, wie beispielsweise Arbeitspapiere, dem Kunden zum Ende der Leistungszeit übergeben.
46. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den von Insight IT GmbH erbrachten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, die Arbeitsergebnisse für interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie mit anderen Programmen oder Materialien zu verbinden.
47. Sorgfaltspflicht
Insight IT GmbH führt sämtliche Beratungsleistungen mit großer Sorgfalt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch, die der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen des Kunden gerecht werden.
Parte E – Condiciones especiales para la compra y el alquiler de software
48. Ámbito de aplicación de las siguientes disposiciones
Die Regelungen dieses Teils E gelten für die Überlassung von Computerprogrammen und gegebenenfalls zugehörigem Begleitmaterial – nachfolgend zusammenfassend „Software „genannt – zur Nutzung auf Systemen des Kunden gegen einmalige Vergütung (Kauf) oder zur zeitlich begrenzten Nutzung (Miete). Diese Bestimmungen gehen, soweit diese dadurch abgeändert werden, den weiteren Bestimmungen von Teil A dieser AGB vor.
49. Gegenstand der Leistungen
Se proporciona exclusivamente software de terceros fabricantes.
Überlassen wird die jeweils vertraglich vereinbarte Version. Zusätzlich erhält der Kunde diejenigen Dokumentationen, wie sie der Hersteller zur Verfügung stellt. Dies kann auch in Fremdsprachen wie zum Beispiel Englisch der Fall sein ; auch ein ausschließlich gedrucktes Exemplar ist möglich. Auch ist es möglich, dass eine solche Anwenderdokumentation nur als Online-Hilfe zur Verfügung steht, die dann auch nicht alle Funktionalitäten des Programms erläutert. Insight IT GmbH hat auf Ausgestaltung und Umfang dieser Dokumentationen keinen Einfluss.
50. Alcance y límites del derecho de uso
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software zu eigenen internen Zwecken. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zu ändern, zu übersetzen oder in anderer Weise zu bearbeiten. Dies gilt sinngemäß auch für die Softwaredokumentation. Reverse Engineering, Disassemblierung und Dekompilierung der Software sind, außer in den Fällen des § 69e Urhebergesetzes, unzulässig.
Insight IT GmbH überlässt ausschließlich Software von Fremdherstellern. Der Kunde erhält daher ein Nutzungsrecht nur im Umfang, wie die Fremdhersteller die Rechte einräumen. Der Kunde ist verpflichtet, den Umfang der Rechtseinräumung für die Hersteller festzustellen und einzuhalten.
Dokumentationen zur Software werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Dokumentationen können auch nur in einer Fremdsprache oder in elektronischer Form oder als online-Hilfe (Wiki) zur Verfügung stehen. Insight IT GmbH ist nicht verpflichtet, Dokumentationen über Software in die deutsche Sprache zu übersetzen oder auszudrucken. Insight IT GmbH übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Dokumentationen die Software und den Umgang mit ihr vollständig beschreiben.
Sämtliche Marken- und Urheberrechtshinweise an der Software sind unverändert zu belassen.
En caso de duda, los derechos de uso concedidos por estas Condiciones Generales se limitan al código objeto del software. No existe derecho al código fuente, a menos que este sea suministrado expresamente por el fabricante.
Soweit dem Kunden Softwareprodukte eines Dritten von Insight IT GmbH geliefert werden, die von den dem Kunden gewährten Nutzungsrechten nicht umfasst sind (zum Beispiel gesonderte Open Source-Komponenten), darf der Kunde diese Softwareprodukte nur aufgrund einer gesonderten Lizenz nutzen, für deren Beschaffung der Kunde selbst verantwortlich ist.
Die Software der Fremdhersteller kann technische Mittel zur Verhinderung unberechtigter Nutzung aufweisen.
Der Kunde ist im Falle der Weiterüberlassung der Software verpflichtet, seinen etwaigen Abnehmern hinsichtlich der Software entsprechende schriftliche Verpflichtungen aufzuerlegen und keine über den ihm eingeräumten Nutzungsumfang hinausgehenden Rechte einzuräumen. Der Kunde ist verpflichtet, Insight IT GmbH den Namen und die vollständige Anschrift der etwaigen Abnehmer schriftlich mitzuteilen.
Prueba de uso; solicitudes de información, control de uso
Auf Anfrage von Insight IT GmbH wird der Kunde im zumutbaren Umfang unverzüglich und schriftlich Auskunft darüber erteilen, ob er Software vertragsgemäß nutzt. Diese Mitteilung hat alle zur Überprüfung notwendigen Angaben (zum Beispiel Anzahl der nutzenden Arbeitsplätze oder der aktivierten Lizenzen) zu enthalten.
Der Kunde wird Insight IT GmbH zur Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung im zumutbaren Umfang Zugang zu seinen diesbezüglichen Aufzeichnungen und Systemen gewähren. Alle in diesem Zusammenhang erhaltenen Informationen wird Insight IT GmbH vertraulich behandeln und Dritten nur insoweit zugänglich machen, wie dies zur Wahrung der Rechte von Insight IT GmbH zwingend erforderlich ist.
Insight IT GmbH ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zur Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung der Software in diese zu integrieren.
Softwareprodukte Dritter
En la medida en que el software consista en productos de software de terceros, pueden aplicarse disposiciones diferentes a dichos productos, especialmente en cuanto al alcance y las limitaciones del derecho de uso. El cliente deberá informarse sobre las condiciones de uso aplicables a estos productos de software y cumplirlas.
El software de terceros puede disponer de medidas técnicas para evitar el uso no autorizado.
51. Gewährleistung bei Mängeln an Software
Softwarekauf
Abweichungen, die den Wert oder die Beschaffenheit der vertraglichen Ware oder der Werkleistung nur unerheblich beeinträchtigen, sind keine Sachmängel. Insight IT GmbH erbringt Gewährleistung bei Mängeln gekaufter Software zunächst durch Nacherfüllung, und zwar nach Wahl von Insight IT GmbH durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung, wobei Insight IT GmbH für jeden Mangel zwei Nacherfüllungsversuche zustehen. Für die Beschaffenheit der Software ist die zugehörige Produktbeschreibung maßgeblich. Nur Abweichungen davon begründen einen Mangel. Insight IT GmbH übernimmt keine Gewährleistung, dass die Software mit Softwareprogrammen Dritter zusammenarbeitet, es sei denn, die Produktbeschreibung sieht eine solche Zusammenarbeit ausdrücklich vor.
Bei Programmen von Fremdherstellern bestimmt sich die notwendige Zeit für die Fehlerbeseitigung durch dessen Organisation (geordnete Versorgung mit Korrekturen, die eventuell weltweit parallel durchgeführt werden müssen). Nötigenfalls erarbeitet Insight IT GmbH Umgehungsmaßnahmen. Dies gilt auch, wenn solche Programme als Werkzeug für die Programmerstellung eingesetzt werden. Ergänzend gilt Ziffer 19.
Softwaremiete
Wird dem Kunden Software zeitlich befristet überlassen, gilt mietvertragliches Mängelrecht, wobei jedoch die verschuldensunabhängige Haftung von Insight IT GmbH gemäß § 536a BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, ausgeschlossen ist.
Schadensersatz sowie Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen aufgrund eines Mangels leistet Insight IT GmbH nur im Rahmen der Ziff. 22.
Verjährung
Las reclamaciones derivadas de la responsabilidad por defectos prescribirán transcurridos doce meses desde la puesta a disposición del software al cliente, salvo en caso de dolo.
Parte F – Condiciones especiales para la cesión de hardware
52.
Die nachstehenden Besonderen Bedingungen gelten für den Verkauf von Hardware und gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.
53.
Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Geräte (Hardware) einschließlich etwaiger vereinbarter Betriebssystemsoftware. Die Betriebssystemsoftware ist in ausführbarer Form (Objektcode) auf den Geräten installiert. Quellcodes werden nicht mitgeliefert. Der Kunde erhält an der auf der Hardware installierten Betriebssoftware das einfache, nicht ausschließliche Recht, diese auf Dauer als Bestandteil der vertraglich vereinbarten Hardware zu nutzen.
54.
Dokumentationen zur Hardware werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Dokumentationen können auch nur in einer Fremdsprache oder in elektronischer Form oder als online-Hilfe (Wiki) zur Verfügung stehen. Insight IT GmbH ist nicht verpflichtet, Dokumentationen über Hardware in die deutsche Sprache zu übersetzen oder auszudrucken. Insight IT GmbH übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Dokumentationen die Hardware und den Umgang mit ihr vollständig beschreiben.
55.
Aufstellung, Installation oder Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft sind nicht Gegenstand, sofern dies nicht ausdrücklich zusätzlich vereinbart ist.
56.
Hardware-/Betriebssystemsoftware kann Exportrestriktionen der USA oder des U.K. unterliegen. Hierzu sind die vom jeweiligen Hersteller mitgeteilten Exportrestriktionen seitens des Kunden zu beachten.
57. Lieferung
La entrega se realizará franco domicilio en la dirección nacional del cliente indicada en el contrato. Las entregas al extranjero requieren un acuerdo aparte. Dichas entregas están sujetas a costes. Esto también se aplica a las entregas en las islas alemanas.
Mit Übergabe der Produkte an den vom Insight IT GmbH bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über. Insight IT GmbH wird auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine entsprechende Frachtversicherung auf Kosten des Kunden abschließen.
58. GEWÄHRLEISTUNG
Insight IT GmbH stellt Hardware nicht selbst her, sondern liefert die Hardware von Fremdherstellern. Der Kunde ist verpflichtet, empfangene Ware unverzüglich auf erkennbare Mängel zu untersuchen und solche, falls er sie festgestellt hat, ebenfalls unverzüglich zu rügen (§ 377 HGB). Erkennt der Kunde später einen Mangel, ist er verpflichtet, den innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung zu rügen, anderenfalls er erneut alle Rechte wegen dieses Mangels verliert. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist. Insight IT GmbH ist berechtigt, gemeldete Fehler zunächst nach ihrer Wahl nachzubessern oder durch Neulieferung eines Gerätes zu beheben. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte auf Rücktritt oder Minderung sowie daneben Schadensersatz zu.
Los derechos de garantía y de indemnización por daños y perjuicios prescribirán un año después de la transferencia del riesgo al cliente.
Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Produkte verändert hat, durch Dritte verändern ließ oder mit anderen aus den gegebenen Produkten verwendet hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Werden Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen seitens der Insight IT GmbH in diesen Fällen wesentlich erhöht, hat der Kunde den entsprechenden Mehraufwand zu vergüten.
Las reclamaciones por defectos de los productos prescribirán al año de la entrega, a menos que se trate de reclamaciones por daños corporales, a la vida y a la salud, o de dolo o negligencia grave.
Stellt sich heraus, dass eine Mängelrüge unberechtigt war, kann Insight IT GmbH den ihr entstehenden Aufwand ersetzt verlangen, soweit der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat.
Das Recht zum Rücktritt und ein Anspruch auf Schadensersatz anstelle der ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln. Im Fall des berechtigten Rücktritts des Kunden ist Insight IT GmbH berechtigt, angemessene Entschädigung für die durch die kundenbezogene Nutzung der Produkte bis zur Rückabwicklung zu verlangen. Diese Nutzungsentschädigung wird auf Basis einer vierjährigen Gesamtnutzungszeit ermittelt, wobei ein angemessener Abzug für die Beeinträchtigung aufgrund des Mangels, der zum Rücktritt geführt hat, vorgesehen ist.
Hat Insight IT GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.
Teil G – Besondere Bedingungen für die Miete von Hardware
Las siguientes Condiciones Especiales se aplican al alquiler de hardware y, en la medida en que difieran de ellas, prevalecerán sobre las condiciones generales de la Parte A.
59.
Der Anbieter vermietet dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages die im Mietschein im Einzelnen bezeichnete Hardware und Betriebssystem-Software. Der Kunde erhält ein Bedienungshandbuch für die gelieferte Hardware sowie eine Dokumentation für die Betriebssystem-Software falls und dann jeweils in der Form, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden.
60. Entrega, puesta en marcha de la operatividad
El proveedor entrega el objeto arrendado franco domicilio en el lugar de instalación indicado en el comprobante de alquiler.
El proveedor se encargará de la instalación del objeto arrendado y asegurará su operatividad mediante un pedido adicional remunerado. Los servicios adicionales del proveedor deberán, en su caso, quedar establecidos en el contrato de arrendamiento y remunerarse por separado.
61.
Der Kunde hat vor der Anlieferung der Mietsache die ihm vom Anbieter rechtzeitig mitgeteilten räumlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Aufstellung sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Mietsache erforderlich sind.
62. Miete
62.1 Die vom Kunden zu leistende Miete wird im Mietschein festgelegt. Soweit im Mietschein nicht gesondert ausgewiesen, verstehen sich die dort angegebenen Preise jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
62.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist gegebenenfalls gesondert zu vergüten.
Los ajustes y/o modificaciones del objeto arrendado realizados a petición del cliente se remunerarán por separado, a menos que sean necesarios para el mantenimiento o la reparación del objeto arrendado, o para garantizar su uso contractual.
62.3 Die Miete ist monatlich im Voraus bis spätestens zum fünften Werktag eines jeden Monats zu zahlen. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Anlieferung der Hardware beim Kunden. Für den Monat, in dem die Betriebsbereitschaft herbeigeführt wird, beträgt die Miete für jeden Tag, der auf den Tag der Betriebsbereitschaft folgt, 1/30 des im Mietschein als monatliche Miete vereinbarten Betrages.
62.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Miete erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Beginn der Zahlungspflicht mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen. Weitere Erhöhungen können frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung vorgenommen werden. Die Erhöhung muss angemessen und marktüblich sein. Sie darf maximal 5 % der zum Zeitpunkt der Ankündigung geltenden Miete betragen. Der Kunde hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Mieterhöhung zu kündigen.
63. Uso del objeto arrendado, cesión de uso a terceros
La cesión del objeto arrendado se realiza para el uso exclusivo del cliente. El objeto arrendado solo podrá utilizarse para los fines especificados detalladamente en el comprobante de alquiler.
El cliente no está autorizado, sin el permiso del proveedor, a ceder el uso del objeto arrendado, incluido el software cedido en virtud del presente contrato, a un tercero, en particular a alquilarlo o prestarlo. El uso por parte de los empleados del cliente está permitido dentro del marco del uso contractual.
64. Uso del software
Se aplican los respectivos términos de uso y condiciones de licencia del fabricante del software. Además, el uso del software solo está permitido en el hardware especificado en el certificado de alquiler.
Las marcas del software, especialmente los avisos de derechos de autor, marcas registradas, números de serie o similares, no podrán ser eliminados, modificados ni ocultados.
65. Obligaciones de custodia y tolerancia del cliente
Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Der Kunde wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Anbieters, insbesondere die in dem überlassenen Bedienungshandbuch und der Dokumentation enthaltenen Hinweise, im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
El cliente permite a los empleados y agentes del proveedor el libre acceso al objeto arrendado durante el horario comercial habitual para trabajos de mantenimiento y reparación. En este proceso, se deberán respetar los intereses legítimos de seguridad del cliente.
66. Modificaciones del objeto arrendado; cambio del lugar de instalación
66.1 Der Anbieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Anbieter hat den Kunden über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Kunden aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Anbieter zu ersetzen.
66.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Kunden bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Anbieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Geräten, EDV-Anlagen oder Netzwerken. Zustimmungsfreie Handlungen des Kunden im Hinblick auf die überlassene Software nach § 69d UrhG bleiben unberührt. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Kunde auf Verlangen des Anbieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
66.3 Die Aufstellung der Mietsache an einem anderen als dem im Mietschein festgelegten Aufstellungsort bedarf der vorhergehenden Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter wird seine Zustimmung nur versagen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die eine Umsetzung für ihn unzumutbar machen. Der Anbieter kann verlangen, dass der Transport und die Neuinstallation von qualifizierten Fachleuten vorgenommen werden. Die mit einer Standortveränderung verbundenen Aufwendungen und Folgekosten sowie die hierdurch gegebenenfalls entstandenen Mehrkosten für Wartung und Pflege trägt der Kunde.
67. Erhaltungspflicht des Anbieters; Rechte des Kunden bei Mängeln
67.1 Der Anbieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Anbieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
67.2 Der Kunde hat dem Anbieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
67.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Anbieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden kann der Anbieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Kunde wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
67.4 Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
67.5 Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für den Anbieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Man-gels haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
68. Haftungsbeschränkungen
68.1 Der Anbieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
(a) derivada de lesiones a la vida, el cuerpo o la salud, basadas en un incumplimiento intencionado o negligente de los deberes o, en cualquier caso, en una conducta intencionada o negligente del proveedor o de uno de sus representantes legales o auxiliares;
(b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft;
(c) aquellas basadas en un incumplimiento intencionado o negligencia grave de las obligaciones, o bien en una conducta intencionada o negligencia grave del proveedor o de uno de sus representantes legales o auxiliares.
68.2 Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) durch den Anbieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
68.3 Der Anbieter haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Miete je Schadensfall.
68.4 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
68.5 Der Anbieter haftet im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlust nur auf den Schadens-betrag, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
68.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung des Anbieters im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
68.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
69. Rückgabe
69.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem Anbieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Rückgabepflicht umfasst auch die überlassene Software auf den Originaldatenträgern einschließlich Handbüchern und Dokumentation. Gegebenenfalls erstellte Kopien der vom Anbieter überlassenen Software sind vollständig und endgültig zu löschen.
69.2 Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.
69.3 Sofern im Mietschein nichts anderes vereinbart wird, trägt der Kunde die Kosten für den Abbau, die Verpackung und den Rücktransport der Mietsache.
Teil H – Besondere Bedingungen für Rechenzentrumsleistungen
70. Ámbito de aplicación de las siguientes disposiciones
Die Regelungen dieses Teils G gelten für Leistungen, deren Gegenstand (auch) die zentrale Speicherung und/oder Verarbeitung von Daten des Kunden im Rechenzentrum von Insight IT GmbH bzw. deren Subunternehmer ist (z. B. Hosting, Software as a Service, Back-up, Data Recovery Service, E-Mail-Dienstleistung). Die Bestimmungen dieses Teils H gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.
71. Disponibilidad de los servicios
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gewährleistet Insight IT GmbH dem Kunden eine Verfügbarkeit der Leistungen von 99,5 % bei zwölfmonatiger Betrachtungsweise.
Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreichbarkeit der Leistungen während der regulären Wartungsfenster und/oder während mit dem Kunden abgestimmter Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten, sowie geplante und mit dem Kunden abgestimmte Abschaltungen oder außer Betrieb nahmen während dieser Zeiten. Die regulären Wartungsfenster liegen täglich zwischen 07:00 und 18:00 Uhr.
Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen die Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von Insight IT GmbH liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter) nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind.
Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen Insight IT GmbH aufgrund
una amenaza aguda para sus datos, infraestructura de hardware y/o software o la de sus clientes debido a peligros externos (por ejemplo, virus, hacking de puertos, ataques de troyanos), o debido a
una amenaza significativa para la seguridad de la operación de la red y la integridad de la misma
den Zugang zu den Leistungen vorübergehend einschränkt. Insight IT GmbH wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigten Interessen des Kunden so weit als möglich Rücksicht nehmen und alles ihr zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkungen schnellstmöglich aufzuheben.
Die Verantwortlichkeit von Insight IT GmbH für die verwendeten Komponenten endet an den Datenschnittstellen des Rechenzentrums von Insight IT GmbH bzw. deren Subunternehmer zu den öffentlichen Datennetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
En caso de que se haya acordado un Service-Level-Agreement con el cliente, sus disposiciones prevalecerán en caso de discrepancias.
72. Suspensión de servicios durante la vigencia del contrato
Insight IT GmbH ist berechtigt, einzelne oder alle Zugänge des Kunden zu den Leistungen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht verstößt. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird Insight IT GmbH die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
Insight IT GmbH ist berechtigt, einzelne oder alle Zugänge des Kunden zu den Leistungen zu sperren, wenn sich der Kunde mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Höhe von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug befindet.
Im Falle einer zulässigen Sperre gemäß den vorstehenden Bestimmungen dauert die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung aufrecht. Eine Rückerstattung bereits erfolgter Zahlungen findet nicht statt.
73. Modificaciones de los servicios
El contenido, el alcance y las funciones de los servicios pueden cambiar durante la ejecución del contrato, especialmente en el marco del desarrollo habitual del producto.
Insight IT GmbH wird den Kunden über derartige Änderungen möglichst zeitnah und vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail oder Telefax in Kenntnis setzen, sofern dieser Änderungen nach Ermessen von Insight IT GmbH erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung der Leistungen durch den Kunden haben.
En la medida en que los cambios no resulten razonables para el cliente, este podrá impugnar dichos cambios por escrito en un plazo de 30 días naturales a partir de la recepción de la notificación. Si no se presenta ninguna impugnación y el cliente continúa utilizando los servicios (posiblemente modificados) tras el vencimiento del plazo de impugnación, los cambios se considerarán acordados y efectivos.
Widerspricht der Kunde den Änderungen und ist Insight IT GmbH die weitere Bereitstellung der Leistungen in der unveränderten bisherigen Form unmöglich oder unzumutbar (zum Beispiel bei einer Änderung aus rechtlichen Gründen oder aus Sicherheitsgründen zwingend vorgenommen werden muss), ist Insight IT GmbH zur sofortigen Kündigung der Bereitstellung der Leistungen berechtigt.
74. Requisitos técnicos para la prestación de servicios
Die Auswahl der im Verantwortungsbereich von Insight IT GmbH zum Betrieb und zur Bereitstellung der Leistungen erforderlichen Komponenten sowie der erforderlichen Hard- und Softwarewerkzeuge zur Datensicherung, Datensicherheit, Monitoring und Management erfolgt durch Insight IT GmbH. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Auswahl bestimmter Komponenten.
75. Gewährleistung bei Mängeln
Cualquier reclamación por defectos del cliente respecto a los servicios se regirá por el derecho de defectos de los contratos de arrendamiento, de acuerdo con las siguientes disposiciones.
Queda excluido el derecho de rescisión del cliente por denegación del uso según el artículo 543, párrafo 2, frase 1, número 1 del BGB, a menos que se considere que el restablecimiento del uso contractual haya fracasado.
Unbeschadet der 20.4 u. 20.7 ist die verschuldensunabhängige Haftung von Insight IT GmbH nach 536a BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, ausgeschlossen.
76. Duración de la prestación y el uso de los servicios
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, beginnt die Bereitstellung der Leistungen mit deren Freischaltung durch Insight IT GmbH und läuft hiernach auf unbestimmte Zeit. Nach Bereitstellung der Leistungen kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Bei anderweitiger Abrede (zum Beispiel Vereinbarung einer Mindestlaufzeit) gilt diese vorrangig.
77. Consecuencias de la rescisión de los servicios
Mit Wirksamwerden der Kündigung der Leistungen endet das Recht des Kunden zu deren Nutzung und Insight IT GmbH ist berechtigt, den Zugang zu den betreffenden Leistungen zu sperren.
Bei Kündigung der Leistungen ist Insight IT GmbH berechtigt, nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab Wirksamwerden der Kündigung die Löschung aller zu den Leistungen gehörenden und von der Kündigung betroffenen Daten des Kunden vorzunehmen.
Der Kunde ist daher verpflichtet
respaldar sus datos a tiempo antes de que la rescisión sea efectiva, o
rechtzeitig vor Ablauf der vorgenannten 30-Tages-Frist Insight IT GmbH mit einer gesondert zu vergütenden Datensicherung zu beauftragen.
Insight IT GmbH ist bereit, den Kunden bei dem Wechsel zu einem anderen Dienstleister behilflich zu sein (Transition). Insight IT GmbH wird daher für die Dauer der vorgenannten 30-Tagesfrist und gegen Vereinbarung auch für eine längere Frist den Kunden bei seinem Wechsel zu einem anderen Insight IT GmbH unterstützen. Insight IT GmbH wird dazu mit jedem anderen Dienstleister zusammenarbeiten, den der Kunde Insight IT GmbH benennt.
Die Arbeiten von Insight IT GmbH werden zu den vereinbarten Sätzen, falls solche nicht vereinbart sind zu den jeweils gültigen Stundensätzen gemäß Preisliste von Insight IT GmbH abgerechnet. Insight IT GmbH ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Aufwendungen zu verlangen.
78. Pflichten des Kunden zur sicheren Nutzung
Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch Unbefugte zu verhindern.
El cliente es responsable de asegurar que los objetos del contrato no se utilicen con fines racistas, discriminatorios, pornográficos, que pongan en peligro la protección de menores, políticamente extremistas o cualquier otro fin ilegal, o que infrinjan normativas o disposiciones administrativas, y que no se creen y/o almacenen en el servidor datos de este tipo, especialmente datos de aplicación.
Verletzt der Kunde die Regelungen gemäß Ziffer 78.2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann Insight IT GmbH nach vorheriger schriftlicher Abmahnung des Kunden den Zugriff des Kunden auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzungen hierdurch nachweislich abgestellt werden können. Weiter ist Insight IT GmbH berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem der Insight IT GmbH auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung von Insight IT GmbH weiterhin oder wiederholt die Regelungen dieses Abschnitts und hat er dies zu vertreten, kann Insight IT GmbH den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Anwendung durch Dritte oder durch nicht vom Kunden benannte Nutzer schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe der monatlichen Grundpauschale zu zahlen. Ist eine solche nicht vereinbart schuldet der Kunde die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des Durchschnittsbetrages der Vergütungen der letzten vollen drei Monate vor der Vertragsverletzung. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
79. Derechos del cliente sobre las bases de datos y obras de bases de datos resultantes
En la medida en que, durante la vigencia de este contrato, se creen bases de datos u obras de bases de datos, especialmente mediante la recopilación de datos de aplicación, como resultado de las actividades permitidas del cliente en el servidor según este contrato, todos los derechos sobre las mismas pertenecerán al cliente. El cliente seguirá siendo el propietario de las bases de datos u obras de bases de datos incluso después de la finalización del contrato.
80. Vergütung
El cliente abonará una remuneración basada en el uso por la utilización de las aplicaciones individuales. Esta se incluye en la oferta o se acuerda por escrito entre las partes en un anexo.
Insight IT GmbH ist berechtigt, eine etwaige Grundpauschale sowie die Grundpreise für die nutzungsabhängigen Vergütungen jährlich anhand des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) des vorangegangenen Jahres anzupassen. Änderungen werden mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt. Übersteigt eine Preisanpassung die Inflationsrate gemäß VPI, hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Insight IT GmbH den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung einer Preisanpassung hinweisen.
Teil I – Housing-Leistungen
Diese Bestimmungen regeln die mietweise Überlassung von Abstellplatz für Hardware in den Räumlichkeiten von Insight IT GmbH und gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.
81. Alcance y límites de los servicios de housing
Im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt Insight IT GmbH dem Kunden einen geeigneten Platz innerhalb seiner Räumlichkeiten zum Abstellen dem Kunden gehörender Hardware- Komponenten zur Verfügung.
A menos que se acuerde lo contrario, los servicios de housing no incluyen lo siguiente:
Operación y mantenimiento de los componentes
la copia de seguridad de los datos y contenidos del cliente almacenados en los componentes
82. Conexión de los componentes a Internet
Soweit die Anbindung der Komponenten an das Internet vereinbart ist, übernimmt Insight IT GmbH die Anbindung der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internetadressen an die Komponenten. Die Leistungen von Insight IT GmbH bei der Übermittlung von Daten beschränken sich auf die Datenkommunikation zwischen dem von Insight IT GmbH betriebenen Übergabepunkt (der eigenen Daten oder derjenigen ihres Subunternehmers) über Kommunikationsnetze an das Internet und die von den Kunden betriebenen Komponenten.
Für die Verfügbarkeit der Internet-Anbindung gelten die Regelungen für Rechenzentrumsleistungen in Teil H (Ziffer 71).
83. Acceso del cliente a los componentes
Der Kunde erhält nach vorheriger Absprache mit Insight IT GmbH Zugang zu seinen Komponenten im Rahmen der bei Insight IT GmbH üblichen Arbeitszeiten.
Dem Kunden vor der Eröffnung des Zugangs mitgeteilten betriebsinternen Sicherheitsbestimmungen, zum Beispiel Verhaltensrichtlinien von Insight IT GmbH, wird der Kunde beim Zugang zu seinen Komponenten sorgfältig beachten und einhalten.
84. Obligaciones y responsabilidades del cliente
Der Kunde darf keine Komponenten verwenden, die geeignet sind, zu einer Bedrohung der Hardware und/oder Software-Infrastruktur von Insight IT GmbH und/oder derjenigen anderer Kunden oder einer Gefährdung des Netzbetriebs oder der Netzintegrität führen.
El cliente está obligado a tratar el espacio con cuidado. Deberá respetar las pautas de uso que le hayan sido comunicadas, en su caso.
85. Gewährleistung bei Mängeln
Die Gewährleistung von Insight IT GmbH für Mängel im Rahmen der Housing-Leistungen richtet sich nach mietvertraglichem Mängelrecht, wobei jedoch die verschuldensunabhängige Haftung gemäß 536a BGB wegen Mängeln, die bereits bei Abschluss des Vertrags vorhanden waren, ausgeschlossen ist.
Schadensersatz sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen aufgrund eines Mangels leistet Insight IT GmbH nur im Rahmen der Ziffer 22 dieser AGB.
Teil J – Besondere Bedingungen für Monitoring-Leistungen
Die Regelungen dieses Teils gelten für ein vereinbartes Monitoring, d. h. die laufende Überwachung der EDV-Anlage des Kunden durch Insight IT GmbH. Diese Regelungen gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.
86. Monitoring-Leistungen von Insight IT GmbH
Inhalt der Dienstleistung von Insight IT GmbH besteht in der laufenden Beobachtung der Vertragsgegenstände, wie sie im Angebot/Anlage aufgeführt sind sowie der Weiterleitung bei der Beobachtung entstandener Meldungen. Das können Störungen oder voraussichtliche Beeinträchtigung des Ablaufs, wie zum Beispiel Füllstand einer Festplatte, sein.
Zu diesen Zwecken bedient sich Insight IT GmbH einer von ihr ausgesuchten, geeigneten Software. Von der Software nicht erfasste Störungen sowie Störungen an Geräten, die nicht im Angebot/Anlage aufgeführt sind, können von Insight IT GmbH nicht erkannt werden und fallen daher nicht in die Verantwortung von Insight IT GmbH.
Trifft bei Insight IT GmbH über die Software die Meldung einer Störung ein, wird Insight IT GmbH diese Meldung unverzüglich an den Kunden weiterleiten zusammen mit einer Einschätzung der Dringlichkeit der Störungsbehebung sowie einer Empfehlung, was zur Behebung der Störung getan werden muss. Die Empfehlung sollte – wenn auch unverbindlich – eine Kostenschätzung beinhalten.
El cliente adquirirá el software de monitoreo por su propia cuenta. La instalación en las instalaciones del cliente se facturará según el tiempo dedicado como un pedido adicional.
Das Monitoring ersetzt keine Datensicherung, keinen Virenscanner oder die regelmäßige Pflege und Wartung der Serverhardware und dessen Programme. Seitens des Auftragnehmers wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung der Klimatisierung und Belüftung des Servers, die Reinigung der Lüftung zur Befreiung von Staub und alle anderen hardwaremäßig notwendigen Maßnahmen zur Betriebserhaltung parallel durch den Kunden durchgeführt werden müssen. Gleiches gilt für Datenbankkonsistenzchecks, Datenrücksicherung von externen Datenträgern und alle anderen notwendigen Maßnahmen, um die softwaremäßige Betriebsbereitschaft des Servers zu erhalten. Das Monitoring liefert Zustandsberichte und Alarmierungen. Die Umsetzung von Problemlösungen ist nicht Bestandteil der Leistung.
87. Responsabilidad por defectos y otras interrupciones del servicio
Die Leistung der Insight IT GmbH ist eine Dienstleistung. Insight IT GmbH kann keine Gewährleistung für den Erfolg der eingesetzten Software übernehmen, sondern lediglich dafür einstehen, dass eingegangene Meldungen von Insight IT GmbH unverzüglich bearbeitet und gemäß vorstehender Vorgehensweise bearbeitet werden.
Sollte die Leistung ausnahmsweise eine Werkleistung darstellen, richtet sich die Gewährleistung nach Ziffer 27 (Teil B). Die Haftung richtet sich nach Ziffer 22.
Teil K – Besondere Bedingungen für Hotline-Leistungen
Diese besonderen Bedingungen für Hotline-Leistungen (Teil K) gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.
88. Vertragsgegenstand
El objeto del presente contrato es la provisión de una línea de asistencia (hotline) para responder a consultas y reportes de errores del cliente. Estas condiciones prevalecen sobre las condiciones generales de estas Condiciones Generales de Contratación.
89. LEISTUNGEN von Insight IT GmbH
Insight IT GmbH unterhält während der normalen betriebsgewöhnlichen Arbeitszeit, derzeit von montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen in Berlin sowie am 24. und 31.12. eine Hotline, die telefonisch sowie per Fax oder E-Mail erreichbar ist. An diese Hotline kann der Kunde Meldungen und Anfragen richten. Aufgrund der Meldungen des Kunden löst diese Hotline nach grober Sichtung der Meldung die geeignete Reaktion seitens Insight IT GmbH aus. Im Falle von Fehlern an Hardware oder Software wird Insight IT GmbH die Fehler unverzüglich an den Hersteller melden.
Además, el cliente tiene derecho a realizar consultas sobre el uso del hardware y el software a través de la persona autorizada definida a continuación.
No se asume ninguna garantía sobre la disponibilidad de la línea directa, ya que no se puede descartar que se produzcan bloqueos debido a reportes de otros usuarios.
90. autorisierter Ansprechpartner
Der Kunde benennt eine autorisierte Person (Ansprechpartner). Diese Person ist allein berechtigt, seitens des Kunden Anfragen an Insight IT GmbH zu richten. Diese Person kann mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich geändert werden, in Notfällen auch kurzfristiger. Der Ansprechpartner hat zuvor erfolgreich an einer Schulung zu den vertragsgegenständlichen Systemen (Hardware und Software) von Insight IT GmbH teilzunehmen. Gegebenenfalls ist diese Schulung kurzfristig nachzuholen.
91.
Insight IT GmbH wird zu bearbeitende Meldungen innerhalb einer angemessenen Frist bearbeiten. Wünscht der Kunde eine feste Beseitigungszeit, legen die Vertragspartner dies im Angebot fest und berücksichtigen dies auch bei der Vergütung.
92. Notdienst
Si se ha acordado un servicio de urgencias, este estará disponible en todo momento durante los horarios contractuales acordados, en su caso día y noche, así como fines de semana y festivos.
Noteinsätze außerhalb der Arbeitszeiten von Insight IT GmbH werden, sofern keine Pauschale vereinbart ist, zu den üblichen Stundensätzen von Insight IT GmbH vergütet mit folgenden Zuschlägen:
Werktags (Montag bis Freitag) außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten: 25 % (bis 20:00 Uhr, soweit nicht Nachtarbeit, Sonntag oder Feiertag)
Nachtarbeit (20:00 Uhr bis 06:00 Uhr): 50 %
Samstag: 25 %
Sonntag: 50 %
gesetzliche Feiertage: 125 %
24.12. und 31.12. (jeweils ab 14:00 Uhr) sowie 25.12., 26.12. und 1. Mai: 150 %
Fahrzeiten werden nicht gesondert vergütet; sie sind mit der Anfahrtspauschale und dem Kilometersatz abgegolten.
Für Fahrten mit dem PKW gilt eine Anfahrtspauschale von 50,00 € für die ersten 50 km; ab dem 51. Kilometer wird ein Kilometersatz von 0,70 € je Kilometer berechnet, sofern kein anderer Kilometersatz vereinbart ist.
Teil L – Besondere Bedingungen für Netzwerkservice
Estas condiciones se aplican a los servicios realizados en la red del cliente y, en la medida en que difieran, prevalecerán sobre las condiciones generales de la Parte A.
93. Vertragsgegenstand
Insight IT GmbH erbringt an der vereinbarten Hardware und Software die nachstehenden Leistungen am vereinbarten Ort. Wünscht der Kunde die Wartung weiterer Hard- und/oder Software, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Vorbeugende Wartung-Instandhaltung
Insight IT GmbH erbringt gemäß den für das jeweilige zu wartende Gerät geltenden Richtlinien die vorbeugende Wartung durch regelmäßige, teilweise von der Nutzungsintensität des Kunden abhängige Wartungs- und Serviceeinsätze.
Dazu gehört auch die regelmäßige (quartalsweise) Prüfung der Anlage auf Hardwarefehler, gegebenenfalls notwendige Reinigung oder Austausch von Hardwarekomponenten, sowie die Überprüfung der Vertragsgegenstände auf Viren, Spyware, Malware, usw. sowie das Löschen temporärer Internetdateien und Systemdateien, Defragmentierung, Einspielen von Treiber Updates, Aktualisierung der Virensignaturen durch Zurverfügungstellung der jeweils neuesten verfügbaren Version und Einspielen der jeweils neuesten verfügbaren Version des Betriebssystems.
Instandsetzung, Ersatzteile
Im Falle eines auftretenden Fehlers bzw. einer durch Fehler der Hardware oder der Software verursachten Störung, die nicht nach Ziffer 67.5 (Teil G) ausgeschlossen ist, erbringt Insight IT GmbH die Instandsetzung durch Beseitigung der Fehler und Störungen. Müssen dafür Teile ausgetauscht werden, beschafft Insight IT GmbH diese und baut sie ein. Die Kosten dafür sind nicht von der vereinbarten Vergütung abgedeckt, sondern werden vom Kunden zusätzlich getragen.
Ferndiagnose
Unterstützt durch geeignete technische und Telekommunikations-Einrichtungen wird Insight IT GmbH periodisch und fallweise bei Meldung von Fehlern und Störungen mit einem geeigneten Diagnosesystem den Zustand der Geräte/der Anlage des Kunden ermitteln und analysieren. Dies dient vor allem dazu, die Bearbeitungs- und Reaktionszeiten möglichst kurz zu halten und sofort die geeigneten Ersatzteile zu den Wartungsarbeiten vor Ort mitzubringen.
Datensicherung
Sofern vereinbart, richtet Insight IT GmbH die beim Kunden vorhandene Datensicherungssoftware entsprechend den Vorgaben des Herstellers entsprechend ein und überprüft monatlich das Gelingen der Datensicherung. Dies erfolgt durch Überprüfung der jeweiligen Meldungen der Datensicherung über die durchgeführten Datensicherungen.
Se informa al cliente que un sistema de respaldo de datos puede indicar que una copia de seguridad se ha realizado correctamente aunque en realidad haya fallado. La seguridad definitiva sobre el éxito de un respaldo solo se obtiene restaurando los datos de la supuesta copia de seguridad en un medio (restauración).
Dicha copia de seguridad no está incluida en ninguna tarifa plana de mantenimiento, a menos que se acuerde expresamente lo contrario.
Dem Kunden wird empfohlen, entsprechend der Bedeutung seiner Daten einen Zyklus zur Durchführung von Rücksicherung festzulegen. Insight IT GmbH führt diese Rücksicherung als Zusatzauftrag gegen Aufwand zu den jeweiligen Stundensätzen der jeweils gültigen Preisliste durch.
Im Falle, dass Insight IT GmbH mit der Durchführung einer Rücksicherung beauftragt wird, weist Insight IT GmbH darauf hin, dass bei einer solchen Rücksicherung durch Insight IT GmbH nur Anzahl und Größe der rückgesicherten Dateien festgestellt werden kann. Nicht feststellbar ist, wie viele Dateien mit welchem Umfang ursprünglich hätten gesichert werden müssen. Ferner ist Insight IT GmbH auch nicht in der Lage, zu prüfen, ob die Inhalte der Dateien richtig und vollständig sind. (Beispiel: Bei einer Rücksicherung von Textdateien kann nur die Anzahl der Dateien, nicht aber die Vollständigkeit der Sicherung der Dateien und die vollständige und fehlerfreie Übernahme der darin enthaltenen Texte geprüft werden. Dies kann nur vom Kunden selbst beurteilt werden, weil nur er die ursprünglichen Texte kennt.)
Hotline
Bezüglich der Hotline gelten die Bestimmungen von Teil K über Hotline-Leistungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Servicios no incluidos en el contrato, sujetos a remuneración adicional
Die Aufnahme weiterer, zusätzlicher Hardware oder Software in einen Supportvertrag, die nicht neu und nicht von Insight IT GmbH selbst geprüft ist, erfährt eine sogenannte „Aufnahmeinspektion“.
Cambio de configuración y/o del lugar de instalación
Entrega de programas y sus actualizaciones
Operating beim Kunden
Schulung
Ejecución de un respaldo de las copias de seguridad de datos
94. Vergütung, Fälligkeit
A menos que se acuerde lo contrario contractualmente, la remuneración será a precio cerrado. Esta se establece en la oferta. La obligación de pago coincide con el inicio de la obligación de prestación. Para periodos parciales, la remuneración se calculará a prorrata.
Zusätzliche Leistungen von Insight IT GmbH werden nach Leistungserbringung abgerechnet.
Preiserhöhungen
Insight IT GmbH ist berechtigt, sowohl die Vergütungspauschale als auch ihre für sonstige Leistungen geltenden Sätze jährlich anhand des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) des vorangegangenen Jahres anzupassen. Änderungen werden mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt. Übersteigt eine Preisanpassung die Inflationsrate gemäß VPI, hat der Kunde das Recht, den Supportvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich zu kündigen.
Änderung des Aufstellungsortes
Die Berechnung der Vergütung geht von dem bei Vertragsschluss geltenden Aufstellungsort und der dortigen Konfiguration aus. Bei Veränderungen des Aufstellungsortes und der Art der Aufstellung ohne ausdrückliche Vereinbarung mit Insight IT GmbH, wozu auch eine eventuelle Beauftragung der Insight IT GmbH mit der De- und Neuinstallation durch Insight IT GmbH gehört, wird Insight IT GmbH von der Leistung frei, jedoch nicht der Kunde von seiner Vergütungspflicht. Wünscht der Kunde dennoch die weitere Ausführung der Leistungen durch Insight IT GmbH, ist diese, soweit ihr diese zumutbar sind, verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, kann dies jedoch von der Zahlung eines angemessenen höheren Entgeltes abhängig machen.
95. Dauer, Kündigung
Un contrato de servicio de red tiene una duración indefinida y puede ser rescindido por cualquiera de las partes con un preaviso de tres meses al finalizar un año contractual, por primera vez al final del tercer trimestre posterior a la firma del contrato.
Insight IT GmbH hat ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von einem Monat zum Quartalsende für den Fall, dass sie trotz ordnungsgemäßer Einwirkung notwendige Ersatzteile nicht mehr bekommt.
Eine Kündigung gemäß § 648a BGB ist ausgeschlossen.
El derecho de ambas partes a rescindir el contrato por causa justificada permanece inalterado.
Cualquier rescisión deberá realizarse por escrito.
96. Gewährleistung
Sollte die Leistung aus einem Supportvertrag ausnahmsweise keine Dienstleistung, sondern Werkleistungen darstellen, gelten für die Gewährleistung die Vorschriften aus dem Teil B zu Werkleistungen der Insight IT GmbH.
Teil M – Besondere Bedingungen für E-Mail-Services
97.
Gegenstand dieser Bedingungen ist die Erbringung von E-Mail-Dienst Leistungen. Diese Bedingungen gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.
98. Leistungen von Insight IT GmbH
Der Kunde benötigt zur Durchführung seiner Geschäftsprozesse einen E-Mail-Dienst, der die ein- und ausgehenden E-Mails mit seinem Exchange-Server bzw. dem Internet verbindet. Insight IT GmbH verschafft dem Kunden diese Nutzungsmöglichkeit und stellt ausreichenden Speicherplatz für die Emails zur Verfügung.
Beschaffung und Einrichtung der dazu notwendigen Hardware und Software ist nicht Gegenstand der Leistungen von Insight IT GmbH, sondern muss vom Kunden ggf. gesondert in Auftrag gegeben werden.
Velocidad y disponibilidad del servidor y correos electrónicos
Insight IT GmbH stellt durch eine dem Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung zu dem nächsten Internet-Knoten sicher, dass eine übliche Datenübertragungsgeschwindigkeit für die Benutzer erreicht wird.
Der Emaildienst ist durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 99,9 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Emaildienst aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Insight IT GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Ausfall der RZ- Leitungen), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für Insight IT GmbH absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als zwei Stunden dauern, wird Insight IT GmbH dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.
Insight IT GmbH hält eingegangene und vom Kunden nicht abgerufene Emails bis zur Beendigung des Vertrages, spätestens jedoch bis sechs Monate nach Eingang, zum Abruf bereit. Abgerufene E-Mails werden bei Insight IT GmbH nach spätestens 30 Tagen gelöscht.
99. Pflichten des Kunden
Sollte es bei der Nutzung des Dienstes zu Störungen kommen, so wird der Kunde Insight IT GmbH von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, Insight IT GmbH unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind. Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die den Dienst, der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
100. Datenschutz
Die Parteien schließen einen Vertrag über Auftragsverarbeitung.
Teil N – Besondere Bedingungen für Managed Services
101.
Diese Bedingungen regeln die reaktive und proaktive Wartung von EDV-Systemen (Managed Services). Diese Bedingungen gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.
102. Die Leistungen von Insight IT GmbH
Der Kunde ist bestrebt, seine Systemverfügbarkeit zu verbessern und Kosten planbar zu machen, um sich stärker auf sein Kerngeschäft konzentrieren zu können. Mit den Managed Services (MS) von Insight IT GmbH soll die IT–Automatisierung der beim Kunden vorhandenen IT–Struktur und IT-Prozesse eingerichtet bzw. gesteigert werden. Es besteht zwischen Kunden und Insight IT GmbH darüber Einigkeit, dass die Herrschaft über die kundeneigene IT beim Kunden verbleibt. Das gilt sowohl für das vorliegende Dienstleistungsverhältnis als auch für datenschutzrechtliche Rechtsverhältnisse.
Die im Einzelfall von den Parteien zu erbringenden Leistungen werden jeweils im MS-Leistungsschein vereinbart.
103. Beeinträchtigungen
Sofern Hindernisse oder Beeinträchtigungen auftreten, die Auswirkung auf die vertragsgegenständlichen Leistung oder deren vertragsgemäße Nutzung haben können, oder Insight IT GmbH Grund hat, mit dem Auftreten solcher Hindernisse oder Beeinträchtigungen zu rechnen, wird sie den Kunden unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Behinderung unterrichten. Ihre Pflicht zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen bleibt hiervon unberührt.
104. Fremdleistungen, Internetzugang beim Kunden
Soweit für die vereinbarte Leistung Fremdleistungen Dritter erforderlich sind, so wird der Kunde sicherstellen, dass diese Drittleistungen Insight IT GmbH kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
El cliente establecerá y mantendrá, por su propia cuenta, los requisitos técnicos de un acceso a Internet y la posibilidad de mantenimiento remoto.
105. Weiterentwicklung, Änderungen, etc.
Sollten durch Weiterentwicklung, Änderungen an Schnittstellen, Datenformate, Dateninhalte, etc. auf Seiten des Kunden nach Vertragsschluss die zugrundeliegenden MS Prozesse angepasst werden müssen, so ersetzt der Kunde die dafür bei Insight IT GmbH verursachten Mehrkosten. Die Umsetzung von Änderungen, die Auswirkungen auf die vertragsgegenständliche Leistung haben, erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Einbeziehung weiterer Dienste, Applikationen, Systeme, Hardware, Software, etc. bedarf der Erweiterung der vertraglichen Vereinbarung unter Beachtung dieser Bestimmungen.
106. Unverbindliche Vorschläge
Insight IT GmbH wird den Kunden in regelmäßigen Abständen über neue Entwicklungen und technische Fortschritte unterrichten, die für die Leistungserbringung oder Leistungsnutzung von Bedeutung sind und Lösungen zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität und zur Senkung der Kosten vorschlagen. Insbesondere wird Insight IT GmbH dem Kunden Leistungen und Produkte aufzeigen, die das Erreichen eines höheren Leistungsgrads und eine Steigerung der Leistungsfähigkeit, Kostenersparnisse und Benutzerakzeptanz ermöglichen und/oder dem Kunden andere Vorteile verschaffen.
107. Cumplimiento de las normas
Insight IT GmbH ist nicht dafür verantwortlich, dass Dienste, Systeme, Anwendungen des Kunden nicht gegen die geltenden Gesetze, behördliche Vorschriften oder Auflagen, Compliance Vorschriften, ISO Normen, etc. verstoßen. Deren Einhaltung ist ausschließlich Sache des Kunden.
108. Standort, Konfiguration
Die Berechnung der Vergütung bzw. deren Festlegung geht von dem Standort bei Vertragsschluss und der dort vorhandenen oder von den Parteien getrennt definierten Konfiguration aus. Die räumliche Veränderung des Standortes oder einzelner Teile davon ist Insight IT GmbH vorher zeitlich angemessen mitzuteilen. Bei Veränderung des Standortes oder der Art der Konfiguration ohne ausdrückliche Vereinbarung mit Insight IT GmbH, wozu auch eine eventuelle Beauftragung von Insight IT GmbH mit der De- und Neuinstallation bzw. Strukturierung gehört, wird Insight IT GmbH von der Leistung frei, jedoch nicht der Kunde von seiner Vergütungspflicht. Wünscht der Kunde dennoch die weitere Ausführung der Leistungen von Insight IT GmbH, ist diese, soweit ihr dies zumutbar ist, verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, sie kann dies jedoch von der Zahlung einer angemessen höheren Vergütung abhängig machen. Durch die Verlegung oder Veränderung des Standortes entstandene Mehrkosten trägt der Kunde.
109. Reporting
Zum Zwecke der Übersicht über die Konsistenz der Systeme des Kunden und der Aktivitäten von Insight IT GmbH wird Insight IT GmbH die Tätigkeiten, Aktivitäten, Ergebnisse der Überprüfungen und Kontrollen, Bestands- und Aktivitätsansichten der i erfassten Services dokumentieren und auswerten und dem Kunden einen detaillierten Report übermitteln. Der Zyklus der Reportübermittlung an den Kunden und der Reportingzeitraum wird von den Parteien vertraglich festgelegt. Spezielle Reportings nach den Wünschen des Kunden können nach Art und Umfang zusätzlich vereinbart werden. Die Parteien werden dabei die Frage eines zusätzlichen Entgeltes für spezielle Reports regeln.
110. Datensicherung
Soweit die Datensicherung vertragsgegenständlich ist, so werden die Parteien auch regeln, wie viele Server, PC und/oder Laptops an der Sicherung teilnehmen und ob eine lokale Sicherung oder eine Online Sicherung geschuldet wird. Dort wird auch das Datenvolumen/ Speicherplatzkapazität und der Sicherungszyklus und die eingesetzte Technik geregelt und beschrieben. Insbesondere werden die Parteien den Sicherungszeitraum zur Wiederherstellung vereinbaren. Soweit eine Online-Backup-Sicherung vereinbart wird, so erfolgt diese über das Internet. Voraussetzung zum Zwecke der Authentifizierung sind Zugangsdaten und ein Passwort. Der Kunde verpflichtet sich keine Inhalte zu speichern, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Speichern von pornografischen, extremistischen oder allgemeinen gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte ist unzulässig und berechtigt dazu, den Zugriff des Kunden für den Fall der Zuwiderhandlung zu sperren.
Rücksicherung
Es kommt vor, dass Datensicherungssoftware das Gelingen einer Datensicherung anzeigt, obwohl nicht oder nicht vollständig gesichert wurde. Letztendliche Sicherheit über das Gelingen der Datensicherung erlangt man nur durch das ganz oder teilweise Zurückspielen der Datensicherung in das System (Rücksicherung) Ist nichts anderes vereinbart, schuldet Insight IT GmbH keine regelmäßige Rücksicherung.
111. Reparación y mantenimiento
Trotz des pro-aktiven Managements sind Fehler unvermeidbar. Insight IT GmbH schuldet daher die Instandhaltung und Instandsetzung der vereinbarten EDV- Geräte und – Anlagen, Systeme, etc. Die Instandsetzung erfolgt in erster Linie durch Ferndiagnose und Fernwartungsmaßnahmen. Gegenstand der Instandhaltungsmaßnahmen sind alle Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Vertragsgeräte notwendig sind. Defekte oder nicht mehr sicher funktionsfähige Verschleißteile werden ausgetauscht. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt dieser Austausch gegen separate Berechnung marktüblicher Preise. Ausgetauschte Verschleiß- und Ersatzteile gehen in das Eigentum von Insight IT GmbH über. Die vertragliche Vereinbarung regelt, ob und in welchem Umfang die Integration neuer EDV- Hardware / Software und Konfigurations- oder Installationsarbeiten vor Ort, oder Instandhaltungsmaßnahmen vor Ort die einen festgelegten Zeitaufwand pro Monat nicht überschreiten mit einer Vergütungspauschale abgegolten sind (Kontingent).
Vom Insight IT GmbH nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und Insight IT GmbH.
112. Übernahmeprotokoll
Insight IT GmbH fertigt bei Vertragsbeginn ein Protokoll über den Zustand des Systems des Kunden. Als technisch einwandfrei gilt ein System, wenn Insight IT GmbH im Protokoll keine Mängel festgestellt hat. Im Protokoll festgestellte Mängel beseitigt Insight IT GmbH im Rahmen der geschuldeten Leistung des MS Vertrags, es sei denn die Parteien vereinbaren, die Beseitigung eines solchen Fehlers separat gemäß der aktuellen Preisliste von Insight IT GmbH für Dienstleistungen in Rechnung zu stellen.
113. Leistungszeiten
Insight IT GmbH erbringt sämtliche Leistungen während seiner üblichen Geschäftszeiten. Eine darüber hinausgehende Leistungsverpflichtung in Hinblick auf Verfügbarkeit besteht nur bei ausdrücklicher zusätzlicher Vereinbarung.
114. Tiempos de respuesta y categorías de incidencias
Allgemeines
MS Services sollen möglichst durch pro-aktives Management dazu beitragen, dass Fehler bereits in der Entstehung vermieden werden. Treten im Einzelfall indes Fehler, Systemstörungen, etc. (nachfolgend: Störungen) auf und werden diese Störungen im Rahmen des Monitorings lokalisiert oder durch den Kunden gemeldet, so gelten für die sich anschließende Fehlerbeseitigung nach Maßgabe des Fehlerbehebungsverfahrens von Insight IT GmbH die vereinbarten Reaktionszeiten.
Tiempos de respuesta y recuperación
Insight IT GmbH trägt dafür Sorge, dass innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen, in der nachstehenden Tabelle vereinbarten Zeit ab Zugang einer Meldung einer technischen Störung des Kunden (Telefax, Telefon, Email) oder ab maschineller Fehlermeldung durch das Monitoring die Störungsbeseitigung überwachten Dienste, etc. eingeleitet wird (Reaktionszeit).
Störungsklassenqualifikation
Las clases de incidencia se definen de la siguiente manera:
– Klasse 1: Schwere bzw. den Betrieb verhindernde Störungen
Ej.: Todas las funcionalidades, aplicaciones o servicios esenciales del cliente no están disponibles en absoluto; no existe una solución alternativa
– Klasse 2: Bedeutende bzw. den Betrieb beeinträchtigende Störungen
Ej.: Al menos 3 de las funcionalidades, aplicaciones o servicios del cliente mencionados en la Clase 1 están significativamente afectados, sin que haya una solución alternativa disponible.
– Clase 3: Perturbaciones menores o que no afectan la operación
Ej.: Los nombres de los campos en una aplicación son incorrectos, sin que ello provoque errores de manejo por parte del usuario final
En la medida en que algunas averías no puedan asignarse a una clase de incidencia, la clasificación se realizará en el siguiente nivel inferior.
Die Reaktionszeit im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten von Insight IT GmbH ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung.
Soll Insight IT GmbH zusätzlich dafür Sorge tragen, dass die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung ab Eingang der Störungsmeldung in einem fest beschriebenen Zeitraum zu beseitigen ist (Wiederherstellungszeit), so werden die Parteien dies ausdrücklich regeln.
Gestaltet sich die Fehlerbeseitigung aufwändiger als angenommen, so ist Insight IT GmbH berechtigt, dem Kunden eine Ersatz- oder Umgehungslösung zur Verfügung zu stellen.
115. Unvertretbar hoher Aufwand
Die Pflicht zu Instandsetzungsarbeiten sowie eine Stellung einer Ersatz- oder Umgehungslösung entfällt, wenn sich der Fehler oder die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigen lässt. Als unvertretbar gilt ein Aufwand, der die jährliche Gegenleistung aus diesem Vertrag übersteigen würde. In diesem Fall ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt, wenn Insight IT GmbH aus diesem Grund die Instandsetzung schriftlich ablehnt.
116. Hotline
Bezüglich der Hotline gilt Teil K dieser Bedingungen.
117. Patch-Management, Update, etc.
Schuldet Insight IT GmbH nach den Vereinbarungen auch den Service von Applikationsbereitstellungsverfahren oder dem Patch-Management, Software oder Softwareteile (einschließlich Patches, Bugfixes, Updates, Upgrades) zur Verfügung zu stellen, so besteht zwischen den Parteien Einigkeit darüber, dass Insight IT GmbH lediglich die Verteilung und das Einspielen der Software schuldet, indes nicht die Pflege der Software. Der Kunde hat für die Lizenzbeschaffung und die dadurch entstehenden Lizenzgebühren in eigener Verantwortung selbst zu sorgen. Es ist Sache des Kunden, mit den Herstellern der Software zur Erhaltung der Infrastruktur und deren Betriebsfähigkeit geeignete Wartungs- und Pflegeverträge abzuschließen und zu unterhalten und diese Leistungsergebnisse Insight IT GmbH zukommen zu lassen. Übernimmt Insight IT GmbH auch die Beschaffung, so hat der Kunde alle entstandenen Aufwendungen, insbesondere die entstehenden Lizenzkosten, zu erstatten.
118. Abnahme
Ist nach Art der Einzelleistung eine Abnahme notwendig und erklärt der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Empfang des jeweiligen Reportings keine Abnahme und hat der Kunde in der Zwischenzeit Insight IT GmbH auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen. Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.
119. Uso de subcontratistas
Insight IT GmbH ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen, ganz oder teilweise, auf Subunternehmer zu übertragen. Die Verantwortung verbleibt bei Insight IT GmbH.
120. Obligaciones de cooperación y provisión del cliente
Der Kunde wird alle Änderungen der System- und Betriebsbedingungen sowie sonstiger, für die Erbringung der Leistung wesentlicher Umstände Insight IT GmbH rechtzeitig schriftlich mitteilen. Außer diesen vertraglich festgelegten Mitwirkungs- und Beistellpflichten kann Insight IT GmbH von dem Kunden weitere Mitwirkungs- oder Beistellleistungen verlangen, soweit diese für die ordnungsgemäße Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist.
Kommt der Kunde durch die nicht ordnungsgemäße Erbringung der Mitwirkungs- und Beistellleistungen in Annahmeverzug, ist Insight IT GmbH berechtigt, die ihm entstehenden Vorhaltekosten vom Kunden zu verlangen.
121. Änderungsverfahren
Anwendbarkeit
Das nachfolgend beschriebene Verfahren findet Anwendung in folgenden Fällen:
en caso de restricción, modificación o ampliación de un servicio acordado;
en caso de cambios en el número de usuarios/dispositivos subyacentes, etc., que modifiquen la remuneración prevista;
al prestar un servicio adicional.
Principios y remuneración
Jede Vertragspartei kann zu jeder Zeit das Änderungsverfahren durch ein entsprechendes Änderungsbegehren einleiten. Das Änderungsbegehren hat schriftlich zu erfolgen und ausreichende Informationen zu enthalten, um der anderen Vertragspartei die Möglichkeit zu geben, den Änderungsantrag zu bewerten. Jedes Änderungsbegehren hat eine Beschreibung der gewünschten Änderung; Sinn und Zweck der gewünschten Änderung, spezielle Umstände und Hintergründe, die im Hinblick auf die gewünschte Änderung zu beachten sind, Dringlichkeit der gewünschten Änderung zu enthalten. Alle Änderungen erfordern eine schriftliche Vereinbarung. Handelt es sich um eine Beschränkung, Änderung oder Erweiterung einer bereits von Insight IT GmbH erbrachten vertragsgegenständlichen Leistung, erfolgt die Vereinbarung, im Sinne der vorstehenden Ziffer, in Form eines fortlaufend zu nummerierenden Nachtrags zu dem MS-Vertrag. In der Vereinbarung ist das Datum zu spezifizieren, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Die Vergütung von Leistungsänderungen und/oder zusätzlichen Leistungen wird im MS-Vertrag geregelt.
Si la prestación se limita cuantitativamente, las partes acuerdan que esto no tendrá un efecto reductor en la remuneración.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Con el fin de cumplir con las disposiciones nacionales de protección de datos, las partes suscribirán un acuerdo de procesamiento de datos.
Teil O – Datenschutz (Auftragsverarbeitung)
122. Auftragsdatenverarbeitung
123. Anwendungsbereich
Las condiciones de protección de datos regulan el encargo de tratamiento de datos (ADV) y, en la medida en que difieran de ellas, prevalecerán sobre las condiciones generales de la Parte A.
Dieser Teil O konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus dem Vertrag gemäß Art. 28 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag im Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter, Vertreter oder Organe des Auftragnehmers oder vom Auftragnehmer beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Kunden oder eines mit dem Kunden gemäß § 15 f. Aktiengesetz (AktG) verbundenen Unternehmens in Berührung kommen können.
124. Objeto y duración del acuerdo
El contratista trata datos personales para el cliente en el sentido del Art. 4 n.º 2 y el Art. 28 RGPD sobre la base de los acuerdos contractuales.
Die vertraglich vereinbarte Dienstleistung wird ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung der Dienstleistung oder von Teilarbeiten dazu in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln).
El tratamiento de datos por encargo comienza en la fecha establecida en el contrato y finaliza de acuerdo con los acuerdos contractuales. A menos que se hayan acordado fechas de finalización, el contrato se considera suscrito por tiempo indefinido. En ese caso, el plazo de preaviso es de cuatro semanas hasta el final del mes.
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieses Vertrages vorliegt, der Auftragnehmer eine Weisung des Kunden nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer Kontrollrechte des Kunden vertragswidrig verweigert. Insbesondere die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten und aus Art. 28 DS-GVO abgeleiteten Pflichten stellt einen schweren Verstoß dar.
125.
Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten sowie Kategorien betroffener Personen: Die Art und der Zweck der Verarbeitung, die Arten der personenbezogenen Daten entsprechend der Definition von Art. 4 Nr. 1 DSGVO sowie die Kategorien betroffener Personen entsprechend der Definition von Art. 4 Nr. 1 DSGVO werden in einem gesonderten Dokument festgelegt.
126. Derechos y obligaciones, así como facultades de instrucción del cliente
Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Kunde verantwortlich.
Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Kunden gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten.
Los cambios en el objeto del tratamiento y los cambios en el procedimiento deberán coordinarse entre el cliente y el contratista y establecerse por escrito o en un formato electrónico documentado.
El cliente emitirá generalmente todos los pedidos, pedidos parciales e instrucciones por escrito o en un formato electrónico documentado. Las instrucciones verbales deberán confirmarse sin demora por escrito o en un formato electrónico documentado.
El cliente está facultado, según lo establecido en estas Condiciones Generales, para verificar antes del inicio del tratamiento y, posteriormente, de forma periódica y adecuada, el cumplimiento de las medidas técnicas y organizativas adoptadas por el contratista, así como de las obligaciones establecidas en el presente contrato.
El cliente informará inmediatamente al contratista si detecta errores o irregularidades durante la revisión de los resultados del encargo.
El cliente está obligado a tratar como confidenciales todos los conocimientos sobre secretos comerciales y medidas de seguridad de datos del contratista obtenidos en el marco de la relación contractual. Esta obligación permanecerá vigente incluso después de la finalización de este contrato.
127. Weisungsberechtigte des Kunden, Weisungsempfänger des Auftragnehmers
Las personas autorizadas del cliente, los receptores de instrucciones del contratista y los canales de comunicación a utilizar para las instrucciones se establecen en un documento aparte.
En caso de cambio o impedimento prolongado de las personas de contacto, se deberá informar inmediatamente al socio contractual, generalmente por escrito o electrónicamente, sobre los sucesores o representantes. Las instrucciones deberán conservarse durante su periodo de validez y, posteriormente, durante tres años naturales completos.
128. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Kunden, sofern er nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z. B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden); in einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DS-GVO).
El contratista no utilizará los datos personales facilitados para su tratamiento para ningún otro fin, y especialmente no para sus propios fines. No se realizarán copias ni duplicados de los datos personales sin el conocimiento del cliente.
En el ámbito del tratamiento encargado de datos personales, el contratista garantiza la ejecución contractual de todas las medidas acordadas. Garantiza que los datos tratados para el cliente se mantendrán estrictamente separados de otros conjuntos de datos.
Los soportes de datos procedentes del cliente o utilizados para el cliente serán identificados específicamente. Se documentarán la entrada, la salida y el uso continuo.
El contratista deberá realizar, durante todo el proceso de prestación del servicio para el cliente, las comprobaciones definidas en un documento aparte dentro de su área de competencia. El resultado de los controles deberá documentarse.
Bei der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen nach Art. 12 bis 22 DS-GVO durch den Kunden, an der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten sowie bei erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzungen des Kunden hat der Auftragnehmer im notwendigen Umfang mitzuwirken und den Kunden soweit möglich angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. e und f DS-GVO). Er hat die dazu erforderlichen Angaben jeweils unverzüglich an den Kunden weiterzuleiten.
El contratista informará inmediatamente al cliente si, en su opinión, una instrucción impartida por el cliente infringe las disposiciones legales (Art. 28 apdo. 3 frase 3 GDPR). El contratista está facultado para suspender la ejecución de la instrucción correspondiente hasta que sea confirmada o modificada por el responsable del tratamiento del cliente tras su revisión.
El contratista deberá rectificar, suprimir o limitar el tratamiento de los datos personales derivados de la relación contractual si el cliente así lo solicita mediante instrucción y no existen intereses legítimos del contratista que se opongan a ello.
Auskünfte über personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Weisung oder Zustimmung durch den Kunden erteilen. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunde – grundsätzlich nach Terminvereinbarung – berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit sowie der vertraglichen Vereinbarungen im angemessenen und erforderlichen Umfang selbst oder durch vom Kunden beauftragte Dritte zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie durch Überprüfungen und Inspektionen vor Ort (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DS-GVO).
El contratista garantiza que colaborará en estos controles en la medida en que sea necesario.
Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen (Tele- bzw. Heimarbeit von Beschäftigten des Auftragnehmers) ist nur mit Zustimmung des Kunden gestattet. Soweit die Daten in einer Privatwohnung verarbeitet werden, ist vorher der Zugang zur Wohnung des Beschäftigten für Kontrollzwecke des Arbeitgebers vertraglich sicher zu stellen. Die Maßnahmen nach Art. 32 DS-GVO sind auch in diesem Fall sicherzustellen.
Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die für die Auftragsverarbeitung einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften der DS-GVO bekannt sind. Er verpflichtet sich, auch folgende für diesen Auftrag relevanten Geheimnisschutzregeln zu beachten, die dem Kunden obliegen, z.B. Bankgeheimnis, Fernmeldegeheimnis, Sozialgeheimnis, Berufsgeheimnisse nach § 203 StGB. Einzelheiten dazu werden in einem gesonderten Dokument vereinbart.
El contratista se compromete a mantener la confidencialidad durante el tratamiento de los datos personales del cliente conforme a lo encargado. Esta obligación persistirá tras la finalización del contrato (GDPR).
Der Auftragnehmer sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b und Art. 29 DSGVO). Der Auftragnehmer überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in seinem Betrieb. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Kunden über den Ausschluss von genehmigten Verhaltensregeln nach Art. 41 Abs. 4 DS-GVO und den Widerruf einer Zertifizierung nach Art. 42 Abs. 7 DS-GVO unverzüglich zu informieren.
129. Obligaciones de notificación del contratista en caso de perturbaciones del tratamiento y vulneraciones de la protección de datos personales
Der Auftragnehmer teilt dem Kunden unverzüglich Störungen, Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen sowie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die im Auftrag getroffenen Festlegungen sowie den Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten mit. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf eventuelle Melde- und Benachrichtigungspflichten des Kunden nach Art. 33 und Art. 34 DS-GVO. Der Auftragnehmer sichert zu, den Kunden erforderlichenfalls bei seinen Pflichten nach Art. 33 und 34 DS-GVO angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DS-GVO). Meldungen nach Art. 33 oder 34 DS-GVO für den Kunden darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Weisung gem. Ziffer 126.3 dieses Vertrages durchführen.
130. Relaciones de subcontratación con subcontratistas (Art. 28 Apdo. 3 Frase 2 let. d GDPR)
Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Kunden ist dem Auftragnehmer nur mit Genehmigung des Kunden gestattet, Art. 28 Abs. 2 DS-GVO, welche auf einem der vertraglich vereinbarten Kommunikationswege mit Ausnahme der mündlichen Gestattung erfolgen muss. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der Auftragnehmer dem Kunden Namen und Anschrift sowie die vorgesehene Tätigkeit des Subunternehmers mitteilt. Außerdem muss der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass er den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesem getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DS-GVO sorgfältig auswählt. Die relevanten Prüfunterlagen dazu sind dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
La contratación de subcontratistas en terceros países solo podrá llevarse a cabo si se cumplen los requisitos especiales de los art. 44 y siguientes del GDPR (por ejemplo, decisión de adecuación de la Comisión, cláusulas contractuales tipo, normas de conducta aprobadas).
Der Auftragnehmer hat vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen zwischen Kunden und Auftragnehmer auch gegenüber Subunternehmern gelten. In dem Vertrag mit dem Subunternehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Subunternehmer eingesetzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. Insbesondere muss der Kunde berechtigt sein, im Bedarfsfall angemessene Überprüfungen und Inspektionen, auch vor Ort, bei Subunternehmern durchzuführen oder durch von ihm beauftragte Dritte durchführen zu lassen.
Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (Art. 28 Abs. 4 und Abs. 9 DSGVO). Die Weiterleitung von Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn der Subunternehmer die Verpflichtungen nach Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DS-GVO bezüglich seiner Beschäftigten erfüllt hat.
El contratista deberá verificar el cumplimiento de las obligaciones del subcontratista o subcontratistas.
El resultado de las revisiones debe documentarse y ponerse a disposición del cliente previa solicitud.
En la medida en que ya se conozcan subcontratistas en el momento de la firma del contrato, estos se nombrarán en un documento aparte con su nombre, dirección y el contenido del encargo. El cliente acepta su contratación.
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung neuer oder die Ersetzung bisheriger Subunternehmer, wodurch der Kunde die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO).
131. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DS-GVO (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DS-GVO)
Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird.
Para el tratamiento de datos personales por cuenta de terceros, se utiliza una metodología de evaluación de riesgos que tiene en cuenta la probabilidad de ocurrencia y la gravedad de los riesgos para los derechos y libertades.
Das in einem gesonderten Dokument beschriebene Datenschutzkonzept stellt die Auswahl der technischen und organisatorischen Maßnahmen passend zum ermittelten Risiko unter Berücksichtigung der Schutzziele nach Stand der Technik detailliert und unter besonderer Berücksichtigung der eingesetzten IT- Systeme und Verarbeitungsprozesse beim Auftragnehmer dar. Das in einem gesonderten Dokument beschriebene Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der datenschutzkonformen Verarbeitung wird als verbindlich festgelegt.
El contratista deberá, cuando proceda y al menos anualmente, realizar una revisión, valoración y evaluación de la eficacia de las medidas técnicas y organizativas para garantizar la seguridad del tratamiento (Art. 32, apartado 1, letra d del RGPD).
Las decisiones de importancia significativa para la seguridad relativas a la organización del procesamiento de datos y a los procedimientos aplicados deberán coordinarse entre el contratista y el cliente.
Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Kunden nicht genügen, benachrichtigt der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich.
Las medidas adoptadas por el contratista podrán adaptarse a los desarrollos técnicos y organizativos a lo largo de la relación contractual, pero no podrán ser inferiores a los estándares acordados.
El contratista deberá coordinar los cambios sustanciales con el cliente de forma documentada (por escrito, electrónica). Dichas coordinaciones deberán conservarse durante la vigencia de este contrato.
132. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DS-GVO
Tras la finalización de los trabajos contractuales, el contratista deberá entregar al cliente o eliminar/destruir conforme a las normativas de protección de datos todos los datos, documentos y resultados de procesamiento o uso creados que hayan llegado a su posesión o a la de subcontratistas y que estén relacionados con la relación contractual.
La eliminación o destrucción debe confirmarse al cliente por escrito o en un formato electrónico documentado, indicando la fecha.
133. Haftung, Aufbewahrung
Auf Art. 82 DS-GVO wird verwiesen. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen gemäß den AGBs, insbesondere in Ziffer 22 (Teil A).
Los acuerdos sobre las medidas técnicas y organizativas, así como los documentos de control y auditoría (también relativos a subcontratistas), deberán ser conservados por ambas partes contratantes durante su periodo de vigencia y, posteriormente, durante tres años naturales completos.
Fin de los Términos y Condiciones Generales